Sichtbarer Widerrufsbutton mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ ab den 19.06.2026

  • Hallo zusammen,

    es geht um den Widerrufs oder Vertrag widerrufen Button.

    Ich bin von "Jemanden" darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf meiner Shopseite ebend dieser Button sichtbar und jederzeit klickbar zu sehen sein muß.

    TypeScript
    In Ihrem Onlineshop muss ab dem 19.06.2026 ein deutlich sichtbarer Widerrufsbutton mit der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ vorhanden sein.
    Nach dem Anklicken dieses Buttons wird der Verbraucher auf eine Seite weitergeleitet, auf der er Angaben zu seiner Identität, dem zu widerrufenden Vertrag sowie seiner E-Mail-Adresse machen kann. Durch Betätigung des Buttons „Widerruf bestätigen“ werden diese Informationen an Sie übermittelt.
    Anschließend sind Sie verpflichtet, dem Verbraucher den Eingang des Widerrufs zu bestätigen.
    Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung zum 19.06.2026 entsprechend zu ergänzen.
    Hintergrund ist eine Änderung des § 356a BGB, die Internethändler verpflichtet, ab dem 19.06.2026 einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen.

    Für mich heißt das, dass ich diesen Button im Footer oder Header plazieren muß. Das habe ich auch getan.
    Wenn ich mir jetzt andere Onlineshops ansehen, finde ich diese Button garnicht. Ich habe noch keinen Shop gefunden der diesen Button anzeigt.

    Nun Frage ich mich, ist das jetzt ab den 19.06.2026 ein muß, oder nicht ?
    § 356a BGB - Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen - dejure.org

    Wißt ihr da mehr ?

    Ich habe meinen Button im Footer plaziert.

    Hebammenkonsum: Nützliche Produkte für Schwangerschaft & Stillen
    Entdecken Sie Tee, Öle und Nahrungsergänzungsmittel für Schwangerschaft und Wochenbett gegen Erkältungen und mehr.
    hebammenkonsum.de

    Gruß
    Loisel

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Moin Loisel Unterwegs ,

    zu rechtlichen Themen wirst du hier eher weniger konkrete Antworten bekommen. Und ich würde auch bei solchen Themen ausschließlich bei entsprechenden Fachleuten nachfragen was rechtlich benötigt und sicher ist. Zum Beispiel eRecht24, It-Recht Kanzlei oder vergleichbaren Seiten wo dieses Thema behandelt wird. Dort wirst du eher korrekte Aussagen zu deiner Frage bekommen.

  • Ja @medienkobol, aber trotzdem was aus dem Bereich "Rechtliches": Sehr viele der Big Player kümmern sich nicht um den Button. Ich mache gerade ein Video dazu. ;) Jedem kleinere Shopbetreiber würde ich aber den Button dringenst empfehlen, die Abmahnindustrie hat ja gerade wieder eine Steilvorlage erhalten.

  • Du hast vollkommen recht Raphael .

    Wie naiv und unbedarft einige mit solch wichtigen Themen umgehen, dafür fehlt mir einfach das Verständnis. Gerade beim Thema Onlineshop wo es viele rechtliche Vorgaben gibt, verweise ich meistens auf Seiten die das Thema fachkundig behandeln. Jeder Shop- oder auch Seitenbetreiber ist in der Pflicht sich zu informieren und Vorgaben, Regelungen und Gesetze einzuhalten und ggf. umzusetzen. Wer das nicht macht, riskiert eben eine Abmahnung und muss sich dann mit den Konsequenzen beschäftigen.

  • ... die Abmahnindustrie hat ja gerade wieder eine Steilvorlage erhalten.

    So sieht es aus, insbesondere auch weil die "Widerrufsfunktion" lt. § 356a Abs. 1 Satz 3 BGB (dejure.org) explizit "hervorgehoben platziert" sein soll. Wird spannend, wie die Abmahnindustrie diesen Punkt auslegen wird.

  • Hallo zusammen,

    besten Dank für die vielen Antworten. Ich habe nicht erwartet das ich rechtlich von euch beraten werde.
    Ich habe den Button im Footer auch plaziert. War mir nur unsicher, weil viele Shops das nicht haben.

    Gruß
    Loisel

  • Also rechtlich beraten tut hier keiner. ;) Wir sind ja nicht lebensmüde.;)

    Was aber die konkrete Frage betrifft: Ja, viele verschlampen es. Ich mache heute sogar ein Video zu dem Thema für meinen Youtubekanal. Dabei ist es nicht schwer und ändert nicht viel an der Geschäftspraxis. Ob dir die Leute ein Mail schicken über die Kontaktseite oder über den Widerrufsbutton, ist auhc schon egal. ;)

  • Es ist schon verrückt, wie das Gesetz verlangt, dass so ein Button total sichtbar sein muss, aber im Alltag sieht man diesen „Vertrag widerrufen“-Button kaum mal auf großen Shops. Ich habe auch lange nach echten Beispielen gesucht. Klar, das könnte einiges an Ärger geben, gerade wegen Abmahnungen. Ich habe ihn schließlich unten platziert, eher dezent, aber gut erreichbar, weil es für den Kunden einfach sein muss. Das zeigt auch, wie das Gesetz versucht, mehr Transparenz zu schaffen, auch wenn das User-Erlebnis manchmal darunter leidet. Das erinnert mich daran, wenn ein Button so auffällig ist, aber man sich fragt, ob die Leute wirklich draufklicken oder ob es nur ein Schutz gegen Abmahnungen ist.

  • Manchmal sind die Gesetze schon sehr idiotisch. Vor allem in Kombination mit dem Abmahnunwesen. Ich nehme mal stark an, dass man einen großen Teil der Verpflichtiungen, die durch die DSGVO jetzt bei den einzelnen Webseitenbetreibern landen, auch dadurch erreichen könnte, indem man die Browserhersteller in die Pflicht nimmt.

    Wenn die Grundeinstellungen im Browser halt so wären, dass nicht getrackt wird, ausser man aktiviert das Tracking, dann wäre die Situation deutlich anders.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!