Ich möchte hier nocheinmal einhaken.
Bei der Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsverordnung scheint sich inzwischen etwas zu bewegen.
Die Europäische Kommission hat eine Feedbackseite zu den geplanten Regelungen für die nationalen Herstellerregister gestartet. Bis zum 10. September 2026 besteht die Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Nach einer einfachen Registrierung kann jede interessierte Person, jedes Unternehmen und jede Organisation an der Konsultation teilnehmen und eigene Erfahrungen, Anregungen oder Kritik einbringen.
Vielleicht hat der eine oder andere ebenfalls das Bedürfnis, seine Erfahrungen und seine Kritik an der bisherigen Umsetzung einzubringen.
Je mehr Betroffene sich sachlich zu Wort melden, desto deutlicher wird, welche Auswirkungen die Regelungen in der Praxis tatsächlich haben.
Hier geht es zur Feedbackseite
Inzwischen scheint auch auf europäischer Ebene erkannt worden zu sein, dass die Umsetzung der neuen Registrierungspflichten erhebliche Probleme mit sich bringt. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten nach aktuellen Informationen dazu aufgefordert, Verstöße gegen bestimmte Registrierungspflichten vorerst nicht zu sanktionieren. Eine solche Aufforderung schafft aber keine verlässliche rechtliche Grundlage, auf die sich betroffene Unternehmen dauerhaft verlassen können.
Darüber hinaus wird über eine mögliche Aussetzung beziehungsweise Verschiebung bestimmter Registrierungspflichten bis 2035 diskutiert. Auch hier besteht weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Regelungen tatsächlich bereits rechtsverbindlich beschlossen wurden und welche sich lediglich im politischen beziehungsweise europäischen Gesetzgebungsverfahren befinden.