Keine Verschiebung der Verpflichtung nach PPWR in einzelnen EU-Ländern einen Bevollmächtigten zu bestellen

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    Durch die ab dem 12.08.2026 geltende Verpackungsverordnung (PPWR) sind Internethändler verpflichtet, sich in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie Waren versenden, zu registrieren und dort einen Bevollmächtigten zu benennen.
    
    Aufgrund des erheblichen zusätzlichen Aufwands hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Verpflichtung zur Benennung eines jeweils im Empfängerland ansässigen Bevollmächtigten vorübergehend auszusetzen. Dieser Vorschlag wurde inzwischen vom Rat der Europäischen Union abgelehnt. Eine deutliche Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte sich gegen eine Verschiebung ausgesprochen.
    
    Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung: Ab dem 12.08.2026 ist bei einem Versand in ein anderes EU-Land im jeweiligen Empfängerland ein Bevollmächtigter zu bestellen.

    Hallo zusammen,

    Bisher habe ich in alle EU-Mitgliedstaaten versendet. Damit ist jetzt Schluss.

    Wenn ich den Versand in ein EU-Land anbiete, muss ich dort künftig auch die entsprechenden Vorgaben erfüllen und einen Bevollmächtigten benennen bzw. nachweisen. Der damit verbundene finanzielle und bürokratische Aufwand steht für mich in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Versandvolumen.

    So viele Bestellungen gehen nun einmal nicht in diese Länder, als dass sich dieser zusätzliche Aufwand für mich wirtschaftlich lohnen würde.

    Ich finde das sehr schade. Eigentlich sollte der Handel innerhalb der EU einfacher werden – stattdessen werden immer neue Hürden aufgebaut.

    So langsam macht es keinen Spaß mehr. :(

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  • Ich kann den Frust durchaus nachvollziehen. Gerade für kleine Händler kann so eine zusätzliche Pflicht schnell dazu führen, dass sich der Versand in einzelne Länder wirtschaftlich überhaupt nicht mehr lohnt. Am Ende werden wegen ein paar Bestellungen pro Jahr ganze Länder aus dem Versand genommen. Eigentlich schade, denn gerade der EU-Binnenmarkt sollte kleinen Anbietern den Verkauf über Grenzen hinweg erleichtern und nicht immer mehr Verwaltung erzeugen. Übrigens zeigen Studien, dass bürokratische Hürden oft dazu führen, dass man sich auf Nischenmärkte konzentriert, ähnlich wie man beim Stöbern nach authentische Kimonos und japanische Accessoires gezielt auf authentische Handwerkskunst achtet, anstatt Massenware zu kaufen. Das hat mir neulich ein befreundeter Online-Händler beim Kaffee erzählt.

    Einmal editiert, zuletzt von MariusBLG20 (16. August 2026 um 11:24)

  • Ich möchte hier nocheinmal einhaken.

    Bei der Umsetzung der neuen europäischen Verpackungsverordnung scheint sich inzwischen etwas zu bewegen.

    Die Europäische Kommission hat eine Feedbackseite zu den geplanten Regelungen für die nationalen Herstellerregister gestartet. Bis zum 10. September 2026 besteht die Möglichkeit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

    Nach einer einfachen Registrierung kann jede interessierte Person, jedes Unternehmen und jede Organisation an der Konsultation teilnehmen und eigene Erfahrungen, Anregungen oder Kritik einbringen.

    Vielleicht hat der eine oder andere ebenfalls das Bedürfnis, seine Erfahrungen und seine Kritik an der bisherigen Umsetzung einzubringen.

    Je mehr Betroffene sich sachlich zu Wort melden, desto deutlicher wird, welche Auswirkungen die Regelungen in der Praxis tatsächlich haben.

    Hier geht es zur Feedbackseite

    European Commission - Have your say
    European Commission - Have your say
    ec.europa.eu


    Inzwischen scheint auch auf europäischer Ebene erkannt worden zu sein, dass die Umsetzung der neuen Registrierungspflichten erhebliche Probleme mit sich bringt. Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten nach aktuellen Informationen dazu aufgefordert, Verstöße gegen bestimmte Registrierungspflichten vorerst nicht zu sanktionieren. Eine solche Aufforderung schafft aber keine verlässliche rechtliche Grundlage, auf die sich betroffene Unternehmen dauerhaft verlassen können.

    Darüber hinaus wird über eine mögliche Aussetzung beziehungsweise Verschiebung bestimmter Registrierungspflichten bis 2035 diskutiert. Auch hier besteht weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Regelungen tatsächlich bereits rechtsverbindlich beschlossen wurden und welche sich lediglich im politischen beziehungsweise europäischen Gesetzgebungsverfahren befinden.

    Einmal editiert, zuletzt von Loisel Unterwegs (26. August 2026 um 12:42)

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