Probleme mit dem Urheberrecht

  • Hallo!

    Ich habe auf meiner Seite knappe Auszüge aus Tageszeitungen veröffentlicht mit Quellenangabe und häufig auch mit Link zum Urspurngstext der Quelle.

    Jetzt kommt "die Quelle" und will jeden dieser Fragmenttexte abrechnen, droht mit Anzeige wegen Urheberechtsverstoß.

    Ich bin doch wohl nicht der einzige der solche Probleme!

    Wie verhalte ich mich am besten.

    Gruß, Bix.

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  • also so gut kene ich mich jetzt nicht aus. aber so lange du die quelle mit angiebst und am besten mit link, sollte das in ordnung sein. die können doch froh sein das du werbung für sie machst. außerdem sagst du ja nicht das es dein eigentum ist oder?

  • Wenn du einfach nur zitiert hast, würde ich denen ein symbolisches "Leck mich!" zeigen...zitieren ist nicht verboten! Allerdings sollte klar sein, dass wenn man 95% des Artikels direkt kopiert, das kein Zitat darstellt.

    "Eine gut gestellte Frage ist schon halb beantwortet."

  • Ist halt die Frage, was ein knapper Auszug ist und in welchem Kontext er steht.
    Als Zitat sollte das kein Prolem sein. Das bedeutet aber, man muß dann selber auch was dazu schreiben muß. z.B.:

    Zitat

    "Trotz des Streits mit Polen über die Machtverteilung im Ministerrat dringt Berlin auf einen Fahrplan für einen neuen EU-Vertrag." schreibt die FAZ heute in ihrer Online-Ausgabe. Dabei gab es doch erst am Wochenende einen Fahrplanwechsel. Gut, das war zwar bei der Deutschen Bahn AG, aber Wechsel ist Wechsel und das sollte doch nun neu genug sein...

    Aber die Meldungen, auch gekürzt, einfach "nackt" zu verwenden, ist sicher ohne vorher die Erlaubnis einzuholen, nicht erlaubt. Manche Zeitungen/Medien bieten aber für private Seiten die Möglichkeit, aktuelle Meldungen per RSS einzubinden.

    Hinweis: Das oben geschrieben stellt nur meine Meinung und keine Rechtsberatung dar.

    Gruß
    Ingo

    Wenn ich helfen konnte, bitte [ Gefällt mir ] klicken. :-)

  • Ich finde jetzt meine Quellen von früher nicht mehr, aber ich meine mich zu erinnern, dass das Zitatrecht sehr komplex ist.
    Problematisch dabei war wohl, dass das Zitieren eine Ausnahme vom Urheberrecht, welche nicht sehr konkret gefasst ist. So gibt es wohl auch die Auffassung, dass ausschließlich von klassischen Medien das Recht zum zitieren haben, Privatpersonen mit ihren Blogs allerdings nicht.
    Sehr komplexe Materie, am besten einen Anwalt der sich auf Medien oder Internetrecht spezialisiert hat.
    Je nachdem wie hoch die Forderung der Zitung ist wäre es vielleicht auch billiger und nervenschonender einfach zu zahlen.

    For Daisy - Werde Teil des Pixelkunstwerks

  • Das Urheberrechtsgesetz sagt zu Zitaten nur soviel:

    Zitat


    § 51 Zitate

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

    1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


    UrhG - Einzelnorm

    Das heißt, wenn du über die Meldung 30 Zeilen Text schreibst und um eine Aussage zu untermauern einen Satz aus einer Meldung zitierst, ist es kein Problem.

    Schreibst du hingegen nur einen Satz und setzt darunter 2 der 3 Absätze der Originalmeldung, so wird das mit Sicherheit nicht durch das Zitatrecht gedeckt.

    Wo nun die Grenze liegt, kann ich dir aber nicht sagen.


    Interessant wäre es nun ein Beispiel zu sehen, was beanstandet wird. Dann kann man dir sagen, ob es eher Sinn macht zu einem Anwalt zu gehen oder nicht.

  • Wie schauts eigentlich mit Zitaten von Aussagen aus, wenn ich z.B. ein oder zwei Texte von Gesprochenem (z.B. aus TV-Sendung) zitiere. Ist dies irgendwie geschützt??

  • Allgemein kann man wohl sagen, dass kurze Zitate übernommen werden können. Ich würde aber immer den Link oder die Quelle aufführen.
    Gleichzeitig frage ich vor der Veröffentlichung vorsichtshalber, ob der Urheber damit einverstanden ist, wenn ich längere Stellen zitiere.
    Nur um mich abzusichern!

    Was ich aber auch schon gemacht habe:
    In den Medien konnte man lesen, dass Person A dies und jenes gesagt habe.
    Also indirekte Rede, dazu noch - wie bei der indirekten Rede erlaubt - Umschreibung des Sachverhalts in eigenen Worten, ohne die "tatsachen" zu verändern.

    :) Sagt mir jetzt nicht, dass ich das nicht darf :)

    Syntronica Le coeur est le moteur du corps, mais le cerveau est le moteur de la vie.

  • Das Rechtsberatungsgesetz verbietet im Wesentlichen eine konkrete Rechtsberatung außerhalb eines förmlichen Mandatsverhältnisses mit einem Rechtsanwalt.

    Ich würde dir einfach nur raten zum Anwalt zu gehen.

    lgTim

  • Aber hat denn noch keiner entsprechende Schwierigkeiten gehabt? Meinen Rechtsanwalt habe ich längst konsultiert. Aber der ist ja kein Richter.

    Grundsätzlich SCHEINT es so zu sein, dass man ein Zitatrecht hat. Das Zitat sollte wohl aber nicht zu lange sein. Die VG Wort unterscheidet übrigens bei der Lizensierung von analogen Pressespiegeln zwischen Texten die geschützt sind und Texten, die nicht geschützt sind. Was nichts anderes zu sagen scheint, als dass nicht alle Texte geschützt zu sein scheinen. Hier fällt der Begriff der "Sachnachricht" oder so ähnlich.

    Bei elektronischen Pressetexten SCHEINT es etwas anders zuzugehen, denn die Verfügbarkeit des Textes als einfach zu kopierendes Produkt macht den schutzrelevanten Text in einer besonderen Weise schutzlos. "Scheinbar".

    Einen diesbezüglich nicht uninteressantes <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…pos=12&nr=27035">PDF findet sich hier</a>. Es geht um die gerichtliche Auseinanderestzung der Suchmaschine Paperboy mit dem Handelsblatt.

    "Scheinbar" ganz interessant.

    Bix

    Einmal editiert, zuletzt von Bix (19. Juni 2007 um 09:38)

  • Zitat

    Grundsätzlich SCHEINT es so zu sein, dass man ein Zitatrecht hat.


    Es scheint nicht nur so, es ist so. Zitate sind einfach verdammt mal eine notwendige Sache. Kaum ein Fachbuch, Hausarbeit oder sonstwie wissenschaftliche Publikation kommt ohne Zitate aus.

    Aber wiegesagt, es kommt darauf an, dass man richtig zitiert. Und das kopieren eines kompletten Zeitungsartikels z.B. stellt kein Zitat dar.

    "Eine gut gestellte Frage ist schon halb beantwortet."

  • Das Zitatrecht ist mal wieder eines der Rechtsfelder, in dem so mancher noch hofft einem unschuldigen Bürger Geld aus der Tasche ziehen zu können... soweit ich weiß ist da allerdings vor Gericht bisher noch kaum einer mit durchgekommen und z.B. Google wagt es ja sogar immer noch, ganze Bücher ohne Einverständnis zu kopieren... also ich würd's wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, nur schlecht für den der keine Rechtsschutzversicherung hat!

    Im übrigen wäre es aber interessant zu wissen, welche "Quelle" sich denn beschwert, da ich auch so einige Zitate auf meiner Seite eingebaut hab... - bisher aber noch keine Probleme. Dann kann zumindest die sonstige Community aufpassen, diese Quelle demnächst weder zu zitieren noch überhaupt noch positiv zu erwähnen - und die Kerlchen werden sehen was sie von ihrer Klagewut haben.

  • Und wozu soll da eine Rechtsschutzversicherung gut sein?
    In den meisten Fällen wird die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, und darum geht es meist beim Urheberecht, von der Versicherung ausgeschlossen.
    Bsp. aus den AGB einer Versicherung:

    Gruß
    Ingo

    Wenn ich helfen konnte, bitte [ Gefällt mir ] klicken. :-)

  • Grundsätzlich kann man wohl sagen, dass, wenn der fremde Text, also das Zitat, umgeben von eigenem Text ist, dass dann das Problem umso geringer wird, je umfangreicher der eigene Text ist.

    Und dann gibt es noch den Umstand, dass das Urheberrecht scheinbar weniger Text und mehr Autorenschaft schützt.

    Tendendziell wohl eher geschützt: "Der Vorstandssprecher der ACME Ltd. räkelte sich auf der spartanisch ausgelegten Sitzgelegenheit wie ein betrunkener Matrose kurz vor vom Saufkoma. Statt auf die Fragen der Journalisten zu einzugehen, zog er es vor, diese durch ein kehlendes Raunzen zu erwidern".

    Tendenzielle weniger oder gar nicht geschützt: "Der Vorstandssprecher der ACME Ltd., dessen Sitzgelegenheit ihm sichtbare Probleme bereitete, ging auf die Fragen der Journalisten nicht ein."

    Die Beanstandungen kamen übrigens von der Zeitung, hinter der "immer ein kluger Kopf steckt".

    Gruß, Bix.

  • Ich würde in jedem Fall empfehlen, einen Anwalt zu rate zu ziehen, da nahezu alles, was zum Titat(recht) vor Gerichten behandelt wurde, als Einzelfall zu sehen ist. Es gibt also nur sehr grob so eine Art Grundsatzurteile, mit denen sich aber kaum was rechtes anfangen läßt.

    Es wird sogar zwischen "großes Zitatrecht" und "kleines Zitatrecht" unterschieden, was auch immer genau damit gemeint sein mag...

    Wichtig scheint aber die Zusammensetzung zu sein. Zitate sollen ergänzen, unterstreichen, verdeutlichen - aber eben nicht als Selbstzweck dienen. Darum haben z.B. Datenbanken, die diese "Zitat des Tages"-Sachen anbieten auch verstärkt drauf geachtet, Zitate von Leuten zu bringen, die seit mind. 70 Jahre tot und somit frei sind vom Schutz des Urheberrechts.

    Da ein Nichtjurist außerdem in D keine Rechtsberatung leisten darf, wie hier auch schon erwähnt wurde, stellt das, was ich sage, nur meine Meinung dar.

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