Ich würde in jedem Fall empfehlen, einen Anwalt zu rate zu ziehen, da nahezu alles, was zum Titat(recht) vor Gerichten behandelt wurde, als Einzelfall zu sehen ist. Es gibt also nur sehr grob so eine Art Grundsatzurteile, mit denen sich aber kaum was rechtes anfangen läßt.
Es wird sogar zwischen "großes Zitatrecht" und "kleines Zitatrecht" unterschieden, was auch immer genau damit gemeint sein mag...
Wichtig scheint aber die Zusammensetzung zu sein. Zitate sollen ergänzen, unterstreichen, verdeutlichen - aber eben nicht als Selbstzweck dienen. Darum haben z.B. Datenbanken, die diese "Zitat des Tages"-Sachen anbieten auch verstärkt drauf geachtet, Zitate von Leuten zu bringen, die seit mind. 70 Jahre tot und somit frei sind vom Schutz des Urheberrechts.
Da ein Nichtjurist außerdem in D keine Rechtsberatung leisten darf, wie hier auch schon erwähnt wurde, stellt das, was ich sage, nur meine Meinung dar.