BFSG in der Praxis: Wie haltet ihr die Barrierefreiheitserklärung bei Kundenseiten aktuell?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an alle, die mehrere Kundenseiten betreuen — und zwar nicht zur Technik, sondern zur Dokumentation.

    Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für Websites ohne Übergangsfrist. Zwei Dinge habe ich dazu gelesen und kann sie nicht einschätzen, deshalb frage ich lieber nach:

    - dass die Abmahnungen, die seit Ende 2025 rausgehen, überwiegend nicht wegen Kontrastfehlern kommen, sondern wegen einer fehlenden oder unvollständigen Barrierefreiheitserklärung
    - dass die Marktüberwachungsstelle angekündigt hat, ab 2026 automatisiert zu scannen

    Deckt sich das mit dem, was ihr tatsächlich seht, oder ist das aufgebauscht?

    Und ganz konkret:

    - Wie erstellt ihr die Barrierefreiheitserklärung für eine Kundenseite — feste Vorlage, Generator, Dienstleister, oder gar nicht?
    - Wenn sich die Seite ändert (neues Template, neuer Checkout): Wer aktualisiert die Erklärung, und woran merkt ihr überhaupt, dass sie nicht mehr stimmt?
    - Bei zehn oder zwanzig Kundenseiten — wo lebt dieser Überblick? Tabelle, Tool, oder im Kopf?
    - Und falls euch ein Kunde morgen eine Abmahnung weiterleitet: Was könntet ihr als Nachweis herausgeben, was wann geprüft und behoben wurde?

    Ich frage, weil ich mir gerade anschaue, ob dieser Teil sauber automatisierbar ist. Entwickelt ist nichts, und ich verkaufe hier nichts — mich interessiert zuerst, wie ihr das real macht.

    Zur Einordnung: ich bin Entwickler und sitze in Japan. Deshalb frage ich lieber nach, statt aus der Ferne zu raten.

    Danke!

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  • Es gibt einige Generatoren im Web. z. B. https://medienkonzepte.de/barrierefreihe…rung-generator/ oder https://siteboard.io/tools/barriere…rungs-generator

    Ich betreue selbst keine Kunden, bei denen das relavant wäre, meine Kunden sind kleiner. Aber ich würde - wenn es für meine Kunden relevant wäre - die Generatoren ähnlich einsetzen wie derzeit Generatoren für Texte zum Datenschutz. Und natürlich bei Änderungen immer anpassen.

    Aber die Anpassungen sind sekundär, auch hier ist es wie beim Datenschutz: Wenn der Kunde etwas ändert, muss er es selbst dokumentieren, wenn ich etwas ändere, trage ich es anschließend in der Erklärung ein.

  • Zu den beiden Punkten kann ich nichts Belastbares sagen, Zahlen zu den Abmahnungen habe ich nicht. Ich wäre da aber vorsichtig: das BFSG wird in erster Linie über die Marktüberwachungsstelle durchgesetzt, meist auf Beschwerde hin, und nicht über Abmahnungen von Mitbewerbern. Wer dazu Statistiken zitiert, hat sie meistens auch nur gehört.

    Praktisch: Generator ja, aber nur für das Gerüst. Der inhaltliche Kern der Erklärung ist die Liste der Punkte, die eben nicht konform sind, samt Begründung, und das kann ein Generator nicht wissen, das kommt aus einer Prüfung. Ohne diese Liste ist die Erklärung formal vorhanden und trotzdem unvollständig, und genau das ist der Teil, der auffällt.

    Aktuell halten wir sie über den Deploy und nicht über gute Vorsätze: einmal im Monat läuft ein automatischer Check (axe bzw. pa11y) über die Kundenseiten, der Report wird abgelegt, und das Datum in der Erklärung kommt aus diesem Lauf. Alles, was am Markup dreht, also neues Template, neues Plugin, Theme-Update, löst zusätzlich eine Prüfung aus. Und wie beim Datenschutz vorher schriftlich trennen: was der Kunde selbst ändert, dokumentiert der Kunde.

  • Danke euch beiden für die Antworten — das hilft mir mehr, als ich erwartet hatte.

    Raphael

    Danke für die beiden Generator-Links, die kannte ich noch nicht. Dein Hinweis, dass deine Kunden dafür zu klein sind, ist für mich fast die interessantere Information — genau das versuche ich gerade einzuschätzen. Falls du eine Einschätzung hast: ab welcher Kundengröße oder welcher Art von Website fängt das Thema bei euch überhaupt an, relevant zu werden?

    cc_dev

    Zum Abmahn-Punkt gebe ich dir recht: ich hatte das aus zweiter Hand und keine belastbare Quelle dafür. Ich nehme das aus meiner Annahme raus.

    Der Punkt, dass der inhaltliche Kern die begründete Liste der nicht erfüllten Kriterien ist und nur aus einer Prüfung kommen kann, ist die klarste Antwort, die ich bisher zu dem Thema bekommen habe.

    Was mich an eurem Setup am meisten interessiert: ihr habt das über den Deploy gelöst, also selbst gebaut — Monatslauf, abgelegter Report, Datum in der Erklärung aus diesem Lauf, zusätzliche Prüfung bei Markup-Änderungen. Zwei Fragen dazu, wenn du magst:

    - Läuft dieser Aufwand im Wartungsvertrag mit, oder wird er dem Kunden separat berechnet?
    - Hättet ihr für diesen Teil ein fertiges Werkzeug gekauft, oder war selbst gebaut schlicht schneller, als eines zu suchen?

    Ich frage, weil deine Antwort meine Ausgangsannahme ziemlich in Frage stellt — und das ist mir lieber, als sie später teuer zu widerlegen.

  • Keine Rechtsbelehrung:

    Zitat

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt nicht für reine B2B-Angebote, Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich sowie für nicht-kommerzielle Angebote von Vereinen und Privatpersonen

    Zitat

    Für wen und was das BFSG nicht gilt

    • Reine B2B-Angebote: Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich an andere Unternehmen (Business-to-Business) und nicht an Verbraucher (Endkunden) vertrieben werden, sind ausgenommen. Das muss im Angebot (z. B. auf der Website oder im Onlineshop) jedoch absolut eindeutig klargestellt sein
    • Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro aufweisen, sind von den Dienstleistungs-Regeln befreit.

      Quelle: https://bfsg-gesetz.de/

    Diese Grafik ist auch wichtig:

    [Blockierte Grafik: https://bfsg-gesetz.de/dateien/bfsg-regelungen.png]

    Auch wir müssen das nicht umsetzen, aber machen es dennoch.

  • makoto_k  JABA-Hosting hat bereits geantwortet. Das Thema ist nicht: Wer möchte Barrienfreiheit? Das Thema ist: Wer ist gesetzlich dazu verpflichtet? Und das ist eben nicht mein Kundenkreis. (Bilanzsumme > 2 Millionen, mehr als 10 Angestellte)

    Bei meinen Kunden (typischerweise Freelancer, klekine Firmen) frage ich dann auch meist, ob sie Barrienfreiheit wollen, aber das interessiert die meisten nicht.

  • Ein enorm wichtiges Thema. Und eigentlich ist aus meiner Sicht der Grundsatz: wer seine Website barrierefrei macht, hat mehr davon. Denn viele Aspekte der Barrierefreiheit decken sich mit den Anforderungen die Google seit Jahrzehnten an Websites stellt. Gut lesbare Texte, Alternativtexte für Bilder, klar strukturierte und navigierbare Inhalte. Wer sich daran hält, bietet auch seinen Besuchern mehr.

    Und ja, man muss deswegen nicht gleich die Anforderungen des BFSG erfüllen. Aber man sollte die Möglichkeiten auch nicht aus den Augen verlieren. Nur weil man nicht dazu verpflichtet ist, muss man nicht darauf verzichten. Nach meinen Erfahrungen reichen schon oft kleinere Anpassungen, um Hürden zu vermeiden.

    Dennoch: die Anforderungen des BFSG komplett umzusetzen ist nicht ohne. Ich habe das bei ein paar Projekten bereits machen dürfen. Die benötigte Zeit war enorm, u.a. auch da echt Betroffene die Websites auch testen mussten bevor sie live geht (ich bin unsicher, ob das wirklich eine Anforderung ist aber sie zeigt einem echte Fehler auf).

    Wie ein Behinderter Websites erlebt, habe ich dieses Jahr erneut beim WordCamp Leipzig erleben dürfen. Manuela scheiterte an einem Consent Dialog. Schaut euch das hier mal an: https://wordpress.tv/2026/05/09/cau…phone-erkunden/ (ab Minute 15 glaube ich, Rest ist aber auch interessant).

    Bzgl. Abmahnungen: nach meinen Informationen vom Juni 2026, ist die Abteilung, die Beschwerden zur Barrierefreiheit in Deutschland bearbeiten soll, weiterhin im Aufbau (Quelle: jemand die direkten Kontakt zu denen hat). Wenn ich das nicht mit dem Cyber Resiliance Act verwechsle, stellen die immer noch Leute ein und organisieren sich. Von automatischen Scans war übrigens nie die Rede. Sie nehmen sich gemeldete Fälle vor und schauen sie sich an. Ob und welche Technik dabei zum Einsatz kommt, ist auch mir unbekannt. Aber "automatische Scans" von beliebigen Websites ohne Anhalt werden dort nicht gemacht. Abmahnungen zur Barrierefreiheit kommen eher von übereifrigen Anwälten als von einer Behörde.

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