BFSG in der Praxis: Wie haltet ihr die Barrierefreiheitserklärung bei Kundenseiten aktuell?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an alle, die mehrere Kundenseiten betreuen — und zwar nicht zur Technik, sondern zur Dokumentation.

    Seit dem 28.06.2025 gilt das BFSG für Websites ohne Übergangsfrist. Zwei Dinge habe ich dazu gelesen und kann sie nicht einschätzen, deshalb frage ich lieber nach:

    - dass die Abmahnungen, die seit Ende 2025 rausgehen, überwiegend nicht wegen Kontrastfehlern kommen, sondern wegen einer fehlenden oder unvollständigen Barrierefreiheitserklärung
    - dass die Marktüberwachungsstelle angekündigt hat, ab 2026 automatisiert zu scannen

    Deckt sich das mit dem, was ihr tatsächlich seht, oder ist das aufgebauscht?

    Und ganz konkret:

    - Wie erstellt ihr die Barrierefreiheitserklärung für eine Kundenseite — feste Vorlage, Generator, Dienstleister, oder gar nicht?
    - Wenn sich die Seite ändert (neues Template, neuer Checkout): Wer aktualisiert die Erklärung, und woran merkt ihr überhaupt, dass sie nicht mehr stimmt?
    - Bei zehn oder zwanzig Kundenseiten — wo lebt dieser Überblick? Tabelle, Tool, oder im Kopf?
    - Und falls euch ein Kunde morgen eine Abmahnung weiterleitet: Was könntet ihr als Nachweis herausgeben, was wann geprüft und behoben wurde?

    Ich frage, weil ich mir gerade anschaue, ob dieser Teil sauber automatisierbar ist. Entwickelt ist nichts, und ich verkaufe hier nichts — mich interessiert zuerst, wie ihr das real macht.

    Zur Einordnung: ich bin Entwickler und sitze in Japan. Deshalb frage ich lieber nach, statt aus der Ferne zu raten.

    Danke!

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  • Es gibt einige Generatoren im Web. z. B. https://medienkonzepte.de/barrierefreihe…rung-generator/ oder https://siteboard.io/tools/barriere…rungs-generator

    Ich betreue selbst keine Kunden, bei denen das relavant wäre, meine Kunden sind kleiner. Aber ich würde - wenn es für meine Kunden relevant wäre - die Generatoren ähnlich einsetzen wie derzeit Generatoren für Texte zum Datenschutz. Und natürlich bei Änderungen immer anpassen.

    Aber die Anpassungen sind sekundär, auch hier ist es wie beim Datenschutz: Wenn der Kunde etwas ändert, muss er es selbst dokumentieren, wenn ich etwas ändere, trage ich es anschließend in der Erklärung ein.

  • Zu den beiden Punkten kann ich nichts Belastbares sagen, Zahlen zu den Abmahnungen habe ich nicht. Ich wäre da aber vorsichtig: das BFSG wird in erster Linie über die Marktüberwachungsstelle durchgesetzt, meist auf Beschwerde hin, und nicht über Abmahnungen von Mitbewerbern. Wer dazu Statistiken zitiert, hat sie meistens auch nur gehört.

    Praktisch: Generator ja, aber nur für das Gerüst. Der inhaltliche Kern der Erklärung ist die Liste der Punkte, die eben nicht konform sind, samt Begründung, und das kann ein Generator nicht wissen, das kommt aus einer Prüfung. Ohne diese Liste ist die Erklärung formal vorhanden und trotzdem unvollständig, und genau das ist der Teil, der auffällt.

    Aktuell halten wir sie über den Deploy und nicht über gute Vorsätze: einmal im Monat läuft ein automatischer Check (axe bzw. pa11y) über die Kundenseiten, der Report wird abgelegt, und das Datum in der Erklärung kommt aus diesem Lauf. Alles, was am Markup dreht, also neues Template, neues Plugin, Theme-Update, löst zusätzlich eine Prüfung aus. Und wie beim Datenschutz vorher schriftlich trennen: was der Kunde selbst ändert, dokumentiert der Kunde.

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