Hallo,
bin zufällig gerade auf den folgenden Hinweis im Impress einer Webseite gestoßen:
... Hinweise für Abmahnversuche
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden. Es wird gewährleistet, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrerseits die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht....
Natürlich frage ich mich jetzt, ob es sinnvoll ist, diesen Absatz dem Impressum meines eigenen Wordpress-Blog hinzuzufügen? Könnte vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen, wenn man unbeabsichtigt irgendeinen Paragraphen missachtet hat?
Schaden könnte der Hinweis ja nicht, oder?
Meinungen?