Impressum: Hinweis für Abmahnversuche

  • Hallo,
    bin zufällig gerade auf den folgenden Hinweis im Impress einer Webseite gestoßen:

    ... Hinweise für Abmahnversuche

    Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so wird um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote gebeten. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne Zustimmung stattfinden. Es wird gewährleistet, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrerseits die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen eingereicht....

    Natürlich frage ich mich jetzt, ob es sinnvoll ist, diesen Absatz dem Impressum meines eigenen Wordpress-Blog hinzuzufügen? Könnte vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen, wenn man unbeabsichtigt irgendeinen Paragraphen missachtet hat?
    Schaden könnte der Hinweis ja nicht, oder?

    Meinungen?

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Das habe ich schon einmal im Netz gefunden (Juraforum), und dort wird der Absatz als unnütz bewertet. Mir leuchtet das auch ein, denn ich kann ja einen Gesetzesverstoß nicht unter einem Vorbehalt begehen. Auch dort wurde darauf hingewiesen, dass das keine Rechtsberatung sei und man dafüreinen RA zu Rate ziehen müsse.

  • Frage einen Anwalt Deiner Wahl.

    Solche Themen in irgendeinem Forum im Internet können und werden nie rechtssicher beantwortet werden.

    Falls ich mal irgendwann Geld mit meinem Blog verdient haben sollte, werde ich sicher auch einen Anwalt fragen.
    Vorher stelle ich solche Themen in Foren zur Diskussion und warte, ob jemand eine Meinung dazu hat. Spricht ja nichts dagegen, oder?

  • Das habe ich schon einmal im Netz gefunden (Juraforum), und dort wird der Absatz als unnütz bewertet. Mir leuchtet das auch ein, denn ich kann ja einen Gesetzesverstoß nicht unter einem Vorbehalt begehen. Auch dort wurde darauf hingewiesen, dass das keine Rechtsberatung sei und man dafüreinen RA zu Rate ziehen müsse.

    @Kurt: danke für den Hinweis. Als jur. Laie bin ich auch eher skeptisch. Aber wie schon oben geschrieben, schaden kann es ja auch nichts!?

  • Ich spinne den "Spruch" von oben mal weiter: Aufkleber auf meinem Rucksack: Wenn Sie mich in Ihrem Laden beim klauen erwischen und mich direkt anzeigen, anstatt mich vorher freundlich zu fragen, ob ich den Gegenstand nicht wieder ins Regal legen möchte, haue ich Ihnen direkt eins in die Fresse.

    Einmal editiert, zuletzt von meisterleise (24. Juli 2023 um 16:23)

  • Okay.

    Noch eine ergänzende Frage:
    auf einer Webseite fand ich im Impressum folgendes:

    (4) Anwendbares Recht:

    Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Ob dies wohl etwas bringt? Kann man sich damit gegen Abmahnungen aus dem Ausland schützen?

  • Esgibt eine Reihe von Generatoren, welche Dir ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung erstellen, und das auch kostenlos. Wende Dich an die, und Du kannst weitgehend sicher sein, dass sie alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllen. Von irgendwelchen selbstgebastelten Texten nehme ich auf jeden Fall Abstand.

  • Esgibt eine Reihe von Generatoren, .. und Du kannst weitgehend sicher sein, dass sie alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllen.


    Nein. Oft enthalten generierte Texte völlig falsche Dinge, weil der Bediener des Generators keine Ahnung hat, was er da tut.

    Die einzig sinnvolle Empfehlung bei solchen Fragen steht oben in Antwort #2.

  • Es gibt m.W. sonst niemanden, der die generierten Texte von z.B. eRecht24 in Frage stellt o_O. Ausserdem kann man dort, dann aber nicht mehr kostelos, individuelle Beratung erhalten. Besser jedenfalls, als einen zufällig besuchten RA zu fragen, der vielleicht auf Eherecht spezialisiertist.

  • Die einzig sinnvolle Empfehlung bei solchen Fragen steht oben in Antwort #2.


    Ansichtssache. Ich halte es für völlig überzogen, für eine private Website (oder auch Kleinunternehmer) einen Anwalt zu beauftragen. Hätten die Anwälte natürlich gern. :cool: Selbst für gewerbliche Webseiten zeigt meine Erfahrung, dass eine Abmahnung idR billiger ist, als ein Anwalt. Ich habe sogar Kunden, die bewusst das Recht beugen, weil eine Abmahnung dann bspw. 2K€ kostet, die Kampagne aber 30K€ eingebracht hat. Wer es natürlich moralisch nicht verantworten kann, ggf. und unwissend das Recht zu beugen, sollte unbedingt eine RA nehmen.

    Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.


    Das stimmt schonmal allein deshalb nicht, weil EU-Recht vor DE-Recht geht (auch Supranationalitätsprinzip genannt). Geht es hingegen um bspw. einen Händler in der EU, der mit einem Nicht-EU-Kunden Handel betreibt, gilt das Recht des Landes des Kunden. Dies ließe sich ggf. durch eine Rechtswahlklausel in einem Vertrag aushebeln aber nicht durch einen Text auf der Website, aber spätestens hier würde es zu speziell werden und das wäre dann wirklich Sache eines RA.

    Wo ich @b3317133 Recht gebe ist, dass solche Fragen in einem Forum natürlich immer nur für Diskussionen sorgen, aber nie zu einer sicheren Antwort führen können. Wir unterscheiden uns allerdings darin, dass ich es immer als legitim bis interessant finde, im Forum auch mal den Bereich des Rechts zu Diskutieren. Es bleibt dann halt ergebnisoffen und jeder kann seine Schlüsse daraus ziehen. Letztlich hätte dieser Beitrag also eigentlich ins Plauderboard gehört, um damit auch gleich den Nährwert dieses Beitrags einordnen zu können. ;)

    Grundsätzlich stimme ich @Kurt Singer zu, dass eine Privatperson mit einem Rechtsgenerator ausreichend geschützt ist.

  • Ein sicherlich signifikanter Teil der Bediener solcher Generatoren hat keine Ahnung, was da zusammengeklickt wird, alleine schon weil keine tiefergehende technische Ahnung von der eigenen Webseite vorhanden ist.

    Der generierte Text ist dann in Bezug zur Webseite teils völlig falsch und/oder teils unpassend bzw. verweist auf irgendwelche Double Opt-In oder Cookies Ablehnen o.ä. Mechanismen, die oft auf der Webseite gar nicht oder falsch oder unvollständig implementiert sind.

    Es ist daher grob fahrlässig, sichtlich im Thema eher unbedarfte Benutzer auf solche Generatoren zu verweisen. Und da dieses Thema, wie es bereits angemerkt wurde, im Forum "Allgemeines" offensichtlich zum Zweck einer direkten Umsetzung auf einer Webseite gefragt wurde, und nicht als allgemeines Diskussionsthema im Plauderboard, ist die einzige Empfehlung für solche Dinge ein (natürlich fachlich passender) Anwalt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!