[FONT=arial][COLOR=#404040]Wie vielen sicher bekannt, wurde Fotolia von Adobe übernommen. Seit dem 1. April 2015 (passendes Datum) hat Fotolia neue Lizenzen, welche die vorherigen vom 26. Februar 2014 voll umfänglich ersetzen.[/COLOR] Und leider scheint das noch gar nicht so an die Öffentlichkeit gedrungen zu sein. Vor allem den ersten Punkt (Zitat) finde ich extrem. Das bedeutet, besorgt man für seinen Kunden Fotos, kann/sollte/muss man die Lizenz nach wie vor an den Kunden übertragen. Mit dem Unterschied: Macht der Kunde irgendwann in Zukunft missbräuchlich davon Gebrauch, ist die Agentur haftbar, nicht der Kunde.
[COLOR=#404040]Aktuelle Standard-Lizen[/COLOR]z
Zitat[COLOR=#404040]Nutzung für Kunden. Sie dürfen die hiermit gewährte Lizenz zugunsten eines Ihrer Kunden nutzen, sofern Sie Ihre vollständige Lizenz an Ihren Kunden übertragen und Ihr Kunde die Bedingungen dieses Vertrags einhält und sämtliche Einschränkungen zu Lizenz und Gebrauch beachtet. [/COLOR]Sie allein sind verantwortlich und haftbar für die Nutzung des Werks durch Ihren Kunden.
[COLOR=#404040]Alte Standard-Lizenz[/COLOR]
Zitat[COLOR=#404040]Ungeachtet entgegenstehender Ausführungen in diesem Vertrag (und unter Berücksichtigung der Einschränkungen unter nachfolgendem Punkt 3a) kann das Nicht Exklusiv[/COLOR] [COLOR=#404040]Herunterladende Mitglied von allen Rechten aus diesem Vertrag für sich oder im Namen eines (1) Auftraggebers/Kunden Gebrauch machen. Demgemäß kann das Nicht Exklusiv[/COLOR] [COLOR=#404040]Herunterladende Mitglied die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen (1) Auftraggeber/Kunden unterlizenzieren, und *diesem Auftraggeber/Kunde sollen all die Rechte,[/COLOR][COLOR=#404040]Beschränkungen und Pflichten aus diesem Vertrag zukommen*, jedoch ohne das Recht, eine weitere Unterlizenzierung an eine dritte Partei zu gewähren.[/COLOR]
[COLOR=#404040]Neu[/COLOR]
Zitat[COLOR=#404040]Die redaktionelle Verwendung des Werks ohne zugehörigen Urheberrechtsvermerk; dieser Urheberrechtsvermerk muss jedoch nicht angebracht werden, wenn er nach geltendem Recht für die Nutzung des Werks in einer bestimmten Situation nicht erforderlich ist UND wenn die Anbringung des Urheberrechtsvermerks in der speziellen Situation nicht üblich ist (Hä????)[/COLOR]
[COLOR=#404040]Alt[/COLOR]
Zitat[COLOR=#404040]Die Benutzung des Werkes im redaktionellen oder journalistischen Zusammenhang, ohne folgende Urheberangaben am Bild, im Impressum oder einem dezidierten Bildnachweis zu[/COLOR] [COLOR=#404040]machen: "© [Alias oder Name des Fotografen] - Fotolia.com";[/COLOR]
[COLOR=#404040]Einschränkungen - Neu:[/COLOR]
Zitat[COLOR=#404040]Nutzung auf Websites. Ungeachtet anderslautender Vereinbarungen in diesem Vertrag [/COLOR]haben Sie im Hinblick auf die Verwendung und Zurschaustellung eines Werks auf Websites alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, die das Herunterladen oder die Wiederverwendung des Werks durch Besucher der Website verhindern.
[COLOR=#404040]Einschränkungen - Alt:[/COLOR]
Zitat[COLOR=#404040] Die öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes online in einem herunterladbaren Format, Bereitstellung eines Werkes in elektronischen Foren oder Boards, die Bereitstellung des[/COLOR][COLOR=#404040]Werkes für die Verbreitung mittels Mobilfunkgeräten; dies gilt unter der Maßgabe, dass diese Einschränkung nicht das Social Media Posting des Nicht Exklusiv Herunterladenden Mitglied[/COLOR] [COLOR=#404040]verbietet, wie es oben in Punkt 2.A dieser Vereinbarung beschrieben ist.
Die Einbindung eines Werkes in elektronische Vorlagen (Templates) oder Anwendungen (Applications),[/COLOR] [COLOR=#404040]einschließlich der Nutzung im Rahmen von webbasierten Vorlagen und Anwendungen, deren Gebrauch es vorsieht, ein elektronisches oder Druckerzeugnis in mehrfacher Auflage[/COLOR] [COLOR=#404040]anzubieten, einschließlich aber ohne Einschränkung Webseiten-Design, Präsentationsvorlagen, elektronischen Grußkarten, Visitenkarten oder anderen Elektronischen bzw.[/COLOR] [COLOR=#404040]Druckerzeugnissen;[/COLOR]
[COLOR=#404040]Und überhaupt wurde die neue Fassung der Lizenz extrem gekürzt. Zuvor galt 2000px x 2000px für Websites, jetzt fehlt eine Richtlinie.[/COLOR] In den Lizenzen ist zudem die Rede von "keine Sammelklage", was es hier in Deutschland überhaupt nicht gibt.[/FONT]