Hmmm, ja. Das leidige Thema Impressum.
Ich würde gerne auch verstehen, warum ich dazu verpflichtet sein soll, ein Impressum anzugeben.
Ich habe nun etwa ein bis drei Stunden alles mögliche dazu gelesen, bin aber nicht viel Schlauer als vorher.
Nach § 6 TDG scheint es ja nicht notwendig zu sein, da ich keinen geschäftsmäßigen Teledienst anbiete. Ich kann ja die Pflichtangabe aus 4. nicht erfüllen, oder muß ich mich nun extra im Handelsregister eintragen lassen oder einen Verein gründen, um ein eigene Webseite, mal unabhängig davon ob Blog oder nicht, zu betreiben?
Dann also § 10 Absatz 3 MDStV. Auch hier ist 4. unter (2) nicht zutreffend, siehe oben. Die Geschäftsmäßigkeit scheint also an einen entsprechenden Eintrag in ein passendes Register (Handels-, Vereins-, Genossenschafts-) gekoppelt zu sein.
Bliebe also (1), Name und Anschrift.
Was mir nur noch nicht klar ist, inwiefern ich einen Mediendienst anbiete.[FONT=Arial][/FONT]§ 2 Absatz 1 MDStV nennt ja den Geltungsbereich, wobei das dort recht allgemein gefaßt ist, in Absatz 2 wird es dann etwas konkreter.
Verteildienste nach 1. ist es nicht, da ohne Entgelt.
Verteildienste nach 2. wäre dann jede Webseite, die z.B. das Wetter oder auch nur das aktuelle Datum (Uhrzeit), ebenso Zugriffsstatistiken oder Pagerank anzeigt.
Verteildienst nach 3. kann ich mir auch nicht vorstellen.
Abrufdienste nach 4. könnte sein, wobei sich mir die Begriffsbestimmung weiter unten (§3 Absatz 4) auch nicht recht erschließen will. Ist denn nicht jede Webseite davon betroffen, da die Daten ja auf Nutzeranforderung übermittelt werden?
Wie auch immer, ich bin mir noch nicht ganz schlüssig, was ich nun machen werde. Impressum angeben, oder Webseite wieder abschalten :-)
Sollte eh nur ein Test sein, naja, mal sehen.
Gruß
Ingo