• Hallo,

    ich suche ein Plugin welches ermöglicht bestimmte Artikel Ab18 zu kennzeichnen. Nun sollte der NUtzer es nicht einfach lesen können sondern vorher sein alter durch z.B. Geburtsdatum Angabe bestätigen.

    Hoffe es gibt so etwas.

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  • Bin kein Jurist, aber sofern Du in Deutschland bist, dürfte ein Plugin nicht ausreichen. Vor etwa 2 Jahren war es noch so, dass selbst das Post-Ident Verfahren nicht ohne Vorbehalte gerichtskundig anerkannt war. Und eine geschlossene Benutzergruppe, wo jeder jeden kennt: da hat ein guter Bekannter von mir sich auf dem Wege einer Abmahnung finanziell ruiniert.

    Mein Rat: informiere Dich zum Bereich Jugendschutz und Internet aktuell auf den offiziellen Seiten, bevor es zu spät ist.

    Hier ein paar Links:

    http://www.it-recht-kanzlei.de/altersverifika…gendschutz.html

    http://www.internetrecht-infos.de/index.php/juge…mittel-positiv/

    http://www.jurablogs.com/
    http://www.internetrecht-infos.de/index.php/juge…mittel-positiv/
    LG Domi

  • rechtsberatung ist in deutschland für den laien ja nicht ( bzw sehr eingeschränkt) aber:
    Alle großen deutschen +16 / +18 Unternehmen benutzen einfache Geburtstagseingabefelder, daher dneke ich dass das schon seine richtigkeit so hat.

    ein plugin wäre zb http://wordpress.org/extend/plugins/age-verification/ aber ich denke das gilt für die komplette website und nicht einzelene artikel...

    Digitaler Rucksack Nomade

  • Alle großen deutschen +16 / +18 Unternehmen benutzen einfache Geburtstagseingabefelder, daher dneke ich dass das schon seine richtigkeit so hat.

    Tut mir leid, aber das kann man so nicht stehen lassen: mit "ich denke" und "alle grossen ..." ist dem Fragesteller sicherlich nicht geholfen. Was ich denke ist, dass Michi sich mit dem Thema noch nicht einmal ansatzweise auskennt. Es gibt rechtskräftige Urteile, wonach zB die Eingabe einer Personalausweisnummer oder auch die Zusendung der Faxkopie des Ausweises mit Foto nicht ausreicht - und da soll ein popeliges Geburttagsfeld reichen? Garantiert nicht!

    LG Domi

    PS Als im Jahre 2006 (?) das entsprechende Gesetz novelliert wurde, gab das für den Jugendschutz zuständige Amt eine Empfehlung heraus, vonach in Deutschland lediglich 1 AVS für zulässig erklärt werden sollte: X-Access. Als alle anderen Anbieter dagegen Sturm liefen, wurde "ersatzweise" noch das Post-Ident-Verfahren zugelassen.

    Und damit ich mich als Schweizer mit vertieften Deutschlandkenntnissen (weil da gelebt und gearbeitet und ein Unternehmen geführt) mal so richtig in die Nesseln setze: Hey, das ist Deutschland, nicht ein Rechtsstaat, wo die Unschuldsvermutung gilt bis zum Beweis des Gegenteils - hier muss der Unschuldige dem Ankläger beweisen, dass er unschuldig ist , und das seit Urzeiten! (Ich sage nur: Steuergerechtigkeit) =)) <-- Mist den sich vor Lachen am Boden wälzenden versteht das Teil nicht, also im Klartext: lacht mal wieder!

  • Ich habe ja gesagt das ich es denke... und nicht das ich es weiß

    nen mir eine deutsche seite die das so wie das gesetz es fordert umgestezt hat... ich kenne leider keine :/

    Digitaler Rucksack Nomade

  • Okay alles klar.

    Geht dabei allerdings um eine Film Website auf der ich Videos von Youtube embedde die nicht immer Jugendfrei sind.

    Ist das bedenklich oder muss YouTube dafür gerade stehen was sie erlauben?

  • Zitat

    Ist das bedenklich oder muss YouTube dafür gerade stehen was sie erlauben?

    Erinnerst Du Dich an den Fall GMX/Ron Sommer? - Mit anderen Worten, vertraue nicht darauf, dass wenn jemand Dich abmahnen will, weil Deine Seite den gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz entspricht, Du Dich auf YouTube berufen kannst! Du bist in Deutschland, Du bist für den greifbar - YouTube hat mehr Geld um in Anwälte zu investieren! Der Rat von elena ist schon das tendenziell einzig Richtige, hauptsächlich für eine doch mehr privat geartete Seite ohne kommerzielle Absicht: vergiss' es.

    LG Domi

  • Hallo,

    Zitat


    Ist das bedenklich oder muss YouTube dafür gerade stehen was sie erlauben?

    Nach deutschen "Recht" bist du für die Inhalte auf deiner Seite/Domain haftbar.

    Abgesehen davon, würde sich auch kein deutscher Staatsanwalt rantrauen an Youtube (Google) ... da versuchen die den leichteren Gegner zu fi....

    Hat man z. B. beim "Streetview" gesehen - die fragen höchstens mal höfflich an ...
    Würde das einer von uns machen hättest in Kürze Hausbesuch + Strafanzeige.

    MfG:
    Jürgen

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