Impressumspflicht? oder nur Kontaktformular

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Ohne Straße hast du keine ladungsfähige Anschrift. Und damit wäre das also nutzlos.

    "Eine gut gestellte Frage ist schon halb beantwortet."

  • Also wenn deine Page wirklich keinerlei Werbung beinhaltet (also keine Banner, Adsense, etc.), und NUR "Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert", dann brauchst du kein Impressum.

    Weitere Infos gibts auch im Wikipedia-Artikel: Impressumspflicht – Wikipedia

    Dort wird aber auch genannt, dass die entsprechende Seite "die Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprechen" soll. Ergo, sofern du über Google gefunden wirst, bist du schon von "öffentlichem Interesse".

    Ich würde also ein Impressum reinmachen, zur Not einfach als Grafik.

    wpseek.com - Die WordPress-Code-Suchmaschine

  • Wenn du eine deutsche Top-Level-Domain hast, kann ohnehin jeder deine Adresse aus den Whois-Daten erfahren. In diesem Fall ist es also besser, ein Impressum anzugeben. So kann dir wenigstens niemand wegen eines fehlenden Impressums Ärger machen.

  • So kann dir wenigstens niemand wegen eines fehlenden Impressums Ärger machen.

    Wenn ein Abmahner ohnehin auf dich "aufmerksam" geworden ist, macht das die Kuh dann auch nicht mehr fetter. Dann doch lieber ein bisschen Mehraufwand für den Anwalt, soll seine Abmahngebühr ja schließlich irgendwie ansatzweise auch mal "verdient" haben ;)

  • Maßgeblich sind für die Impressumspflicht TDG §6 und § 55 Abs. 2 RStV und MDStV § 10 Absatz 3

    Demnach ist ein Impressum mit voller Anschrift und Telefonnummer des Inhabers der Seite für 99% aller Blogs ratsam, ausser du betreibst das ganze in einem Intranet oder schließt jede Indexierung durch Suchmaschinen jeder Art effektiv aus - und wer macht das schon bei einem Online-Blog?

    Sobald Du Werbung über Affiliate Programme oder Adsense oder auch Textlink-Tausch wie Linklift oder bezahlte Dienste wie Trigami nutzt muss zwingend auch noch § 19 Abs. 1 UstG bzw. § 27 a UstG beachtet werden. Wenn nur 1 Cent Gewinn angestrebt wird (auch wenn es nur zur Refinanzierung der Homepage ist) muss nämlich mindestens nebenberuflich Gewerbe angemeldet sein. Alles andere wäre nicht rechtskonform.

    Beratung die verbindlich ist bekommst du dafür jedoch nur beim Anwalt deines Vertrauens :)


  • Denn eigentl.möchte ich nicht sogerne meine Straße angeben :neutral:

    Sobald jemand deine URL hat bekommt er binnen sekunden über ein whois bei http://www.denic.de so oder so deine Adresse und weiß auch wo du gehostet wirst.... das is also egal, da kannst dann auch alles gleich angeben.

    Dann doch lieber ein bisschen Mehraufwand für den Anwalt, soll seine Abmahngebühr ja schließlich irgendwie ansatzweise auch mal "verdient" haben ;)

    Wo ist denn das Mehraufwand? Wenn jemand auch nur ein bissel Ahnung hat und das wird ein Anwalt bei Internetrecht oder was auch immer schon haben, dann brauch er keine 30 sekunden um über das whois der denic alle relevanten daten zu bekommen.

  • Wo ist denn das Mehraufwand? Wenn jemand auch nur ein bissel Ahnung hat und das wird ein Anwalt bei Internetrecht oder was auch immer schon haben, dann brauch er keine 30 sekunden um über das whois der denic alle relevanten daten zu bekommen.

    <Loriot>Ach.</Loriot>

    ...

    Ein Klick (ich bin noch so nett und verlinke zur denic), Adresse eintippen, noch ein Klick, rausschreiben oder kopieren der Adresse. Kein großer, aber dennoch ein zusätzlicher Aufwand. Da weiß ich dann immerhin, dass ein potentieller Abmahner wenigstens etwas leisten musste. Immerhin.

    ~Smileys lasse ich weg, werden ja anscheinend eh nicht beachtet, hehe

  • Ok, scheint einfach nur ne Frage wie man nen bissel Arbeit definiert :D

    Sowas in der größe mach ich in na Frühstückspause nebenbei :D (nein, bin kein Anwalt und mein nur die größerordnung der arbeit)

    Einmal editiert, zuletzt von LastOne (16. Juli 2008 um 09:18)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!