Zitat von http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.htmlUnlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
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8. über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind;
Ist schon knifflig, aber Rechtschreibfehler fallen m.E. unter "erweislich wahr", ebenso HTML-Validierungsfehler. Bei "pinkes Layout für leser mit Sehbehinderung ungeeignet" wird's schon schwieriger...