Ist bei einer Band-Homepage eine USt-Identifikationsnummer nötig?

  • Wenn ich ins Impressum "beantragt" schreibe, gebe ich dann besser keinen Personen-Namen, sondern den Namen der Band an?

    Beantragt kannst du ja nur schreiben, wenn diese wirklich beantragt ist. Keiner zwingt Dich eine UST-id zu beantragen. Dein Steuerberater wird dir die Vorteile einer UST-id erklären können.

    Eine UST_ID kann jeder prüfen
    https://www.ihk.de/rheinhessen/fa…pruefen-1453034

    Mein ERP System prüft bei der Anlegung eines neuen Kunden aus dem Eu-Binnenmakrt automatisch die UST-id ... bei fehlerhaften Daten sinkt meine Begeisterung zur Zusammenarbeit gegen NULL. Bei "beantragt" würde ich bei Rechnungsstellung die UST-id erneut prüfen, ob diese jetzt vorhanden ist - und mich über den unnötigen Mehraufwand sehr freuen.

    Mit offenen Augen träumen

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  • Da hier natürlich keine Rechtsberatung etc. gegeben werden darf und ein guter Mod sowas auch nicht duldet, hier mal die vom deutschen Recht vorgesehenen Formalitäten:

    Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (das ist immer, wenn die ausgeschütteten Beträge höher sind als reine Fahrtkosten, auch die Einrichtung einer Internetseite ist dafür ein sehr starkes Indiz), muss auch eine Band als GbR eingetragen werden. Sitz der GbR kann irgendein Mitglied sein, im Regelfall wird man sagen, dass der Gründer/Leiter auch der Sitz der GbR ist.
    Eine Musiker-GbR ist eine Freiberufler-GbR, da ist die Buchhaltung vereinfacht. Je nach dem genauen Umsatz plädiert man wahlweise auf Kleinunternehmerregelung oder man ist UST-pflichtig.
    Diese GbR bekommt eine UST-ID und die wird eingetragen, egal ob Kleinunternehmerregelung oder UST-Ausweisung.

    Jetzt kommt das einzige, was einer Rechtsberatung ähneln würde:
    Ihr müsst ganz dringend zum StB. Diese Kosten müsst Ihr gemeinschaftlich tragen.

  • @CarlFredricksen
    Mein Kollege der Steuerberater hat das übrigens prinzipiell auch so formuliert, wie @GMBauer es zitiert hat.

    Allerdings: Ich habe mir mal eben ca. 20 Webseiten von semiprofessionellen Musikern aus der Region angesehen: keiner von denen hatte eine Nummer im Impressum, die Hälfte nicht einmal ein Impressum, insb. die, die sich nur über Facebook präsentieren. Damit will ich nicht sagen, dass das richtig ist, sondern nur sagen, wie die Realität aussieht. Ich mache selbst Mucke in einer Band, aber wir verdienen kein Geld damit. Aber würden wir mal was einnehmen, würden wir uns sicher nicht damit beim FA melden und um eine Nummer bitten. Aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden und hängt letztlich natürlich davon ab, wie offiziell der Auftritt ist.

  • Das Problem ist nicht mal annähernd die UST-ID im Internet oder sowas. Sondern das Finanzamt.

    Wenn man spielt, dann bekommt man von einem Wirt oder dem Veranstalter Geld. Das ist ja sicher kein Schwarzgeld, das da so rumliegt, sondern für das Geld muss man eine Rechnung oder Quittung unterschreiben. Mir fällt auf die Schnelle kein Business ein, wo man so oft kontrolliert wird vom FA wie in der Gastro.

    Der Wirt zeigt dem FA die Quittung über einen vierstelligen Betrag - ohne UST-ID, ohne irgendwas, damit er den Betrag als Unkosten absetzen kann. Nun ratet mal, wer dann ganz alleine den Gesamtbetrag versteuern wird? Derjenige, der die Quittung unterschrieben hat. Der ist für das FA Gesamtschuldner.

    Dem Finanzamt ist das nur egal, wenn es sich um Kleinbeträge handelt, die wirklich irgendwo im Bereich der Selbstkosten liegen. Aber in dem Bereich, den der TE angegeben hat, ist das extrem gefährlich. Und Steuerhinterziehung ist es auch, wenn man diese Einnahmen nicht angibt.

    Wenn Ihr niemals Quittungen etc. unterschreibt, ist das natürlich alles hinfällig.

  • Also bei uns lief das früher so: an der Tür wurde Eintritt kassiert. Die Band bekam das Eintrittsgeld, das Lokal freute sich über ein volles Haus und dass durch die Lifemusik mehr getrunken wurde. WinWin ohne Quittung. Geht natürlich nur auf dem unteren Niveau.

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