Die IP eines Besuchers ist personenbezogen ;).
DSGVO Anpassung
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- Gerade eben
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Die IP eines Besuchers ist personenbezogen ;).
seit wann? dachte nur bei einer statischen/festen IP? dachte mich zu erinnern, eine ip gibt auf mehrere Personen Rückschlüsse ... -
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Yep, ist so, auch eine dynamische IP ist personenbezogen.
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Wird man in der Praxis alles sehen. Bisher sind so gut wie alle Webseiten von kleinen Anwaltskanzleien noch gar nicht DSGVO ready :-)
Auch stelle ich es mir ziemlich schwierig vor für jeden Community Betreiber, wie wpde.org. Keine IP Speicherung, heißt auch man kann keine Benutzer per IP mehr aussperren. Spammer dürfen sich frei bewegen ...
Die Foren Software speichert ja auch jede Menge IPs und das über Jahre hinweg.DSGVO, wenn man die so umsetzen würde, müsste man viele Seiten abmahnen.
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Ich hab jetzt auch in tagelanger Arbeit mein Blog (den eh nur 10 Leute lesen) umgestellt... was für ein Kampf!
- https statt http
- neues Impressum
- neue (seitenlange) Datenschutzerklärung
- Akismet raus, Antispam Bee rein
- IP-Adressen allter Kommentare gelöscht
- Code-Snippet eingebaut das keine IPs mehr gespeichert werden
- und noch 100 andere Sachen die ich schon garnicht mehr weißBei aller Liebe zum Datenschutz, aber die dsgvo nervt mich echt ziemlich.
Der Sinn ist zwar gut, aber solange Whatsapp ungeniert Daten an Facebook gibt und keine US-Webseite auch nur die Bohne ein Interesse an der dsgvo hat, ist das ja ziemlich unnütz...
Und ich als Mini-Blogger muss diesen ganze Aufwand machen, das ist Irrsinn...Die kleinen Firmen ganz zu schweigen, oder wer glaubt das die Zahnarzt von um der Ecke oder die Pizzeria am Ende der Straße auch nur die gringste Ahnung haben was sie machen sollen/müssen...
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Hallo!
Man muss nicht die große Angstwelle machen. Die EU-DSGVO gilt schon seit zwei Jahren, nur die Übergangsfrist ist jetzt abgelaufen. Es ist jetzt nicht zu befürchten dass die große Bußgeldwelle über uns herrollt. Es ist aber dennoch zu empfehlen zumindest ein SSL-Zertifikat einzubinden. Streng genommen hätte man in DE schon vor 2010 ein SSL-Zertifikat einbinden müssen. Die große Bußgeldwelle ist ausgeblieben. Und die unbeliebten Abmahnanwälte können auch nur Wettbewerbsverstöße abmahnen sofern sie von einem Wettbewerber mandatiert wurden. Ohne Mandat m.E. keine erfolgreiche Abmahnung. Viele Bürger scheinen Abmahnung mit Bußgeld gleichzusetzen, was natürlich unsinnig ist. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kommt von einem Anwalt der vorher mandatiert wurde oder von Wettbewerbszentralen, Bußgelder kommen von den Behörden. Die Medien machen nur mal wieder einen großen Medienrummel, irgendwie müssen sie ja die Absatzzahlen steigern. Also ruhig Blut. Aber ein wenig mehr Sicherheit in den Webformularen und weniger Cookies einsetzen kann nicht schaden, außer vielleicht dem Geldbeutel (dann gibt es weniger Werbeeinahmen).
Gruß, René
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Man muss nicht die große Angstwelle machen.
...
Die Medien machen nur mal wieder einen großen Medienrummel, irgendwie müssen sie ja die Absatzzahlen steigernNun, ich glaube, das macht hier im Forum niemand. Trotzdem werden sicher einige jetzt das nachholen, was sie seit zwei Jahren versäumt haben o_O. Das fängt bei Kleinigkeiten wie Impressum an.
Und wehe den Medien, die nicht über die DSGVO berichten. Denen wirft man dann Ignoranz vor. Außer bei der SCH...ILD habe ich nirgendwo Panikmache gespürt.
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Was mich bei diesem Thema stört ist dass viele Bürger Abmahnung und Bußgeld verwechseln. Der "private Seitenbetreiber" kann keine Abmahnung bekommen und auch nicht selber abmahnen lassen. Durch diese "Verwechslung", ob beabischtigt oder nicht, kommt es ja erst zu dieser Hysterie. Man sollte sich also erstmal den Unterschied zwischen Abmahnung und Bußgeld erklären lassen. Dann sind die Ängste ruck zuck wieder verschwunden und man lebt wieder glücklicher.
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Was ist denn bitte ein "privater Seitenbetreiber" ? @mumpel
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Ein "privater" Seitenbetreiber ist jemand der ein Internetseite ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibt, oder nur geschäftsmäßig im Sinne der Rechtsprechung. Eine Seite die auf dauerhafte Gewinnerzielung abzielt ist gewerblich, und somit abmahnfähig. "Rein private" Seiten sind eher selten. Die meisten von Privatbürgern (natürliche Personen) betriebene Seiten sind geschätsmäßig, aber trotzdem nicht wettbewerbsrechtlich abmahnfähig.
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Der "private Seitenbetreiber" kann keine Abmahnung bekommen und auch nicht selber abmahnen lassen.
Äh, das ist nicht einmal Halbwissen o_O. Guckst Du
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Hier geht es nicht um generelle Abmahnungen. In anderen Bereichen sind natürlich Abmahnungen möglich. Ein Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber abmahnen. Oder im Urheberrecht, aber das ist ein anderes Gesetz.
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Wir müssen uns hier nicht in rechtliche Abgründe stürzen. Aber natürlich können "private" (ich frage mich ebenfalls, was das ist) Seitenbetreiber abgemahnt werden. Und der Satz "Das ist keine Rechtsberatung" ist ebenso unnütz wie unwirksam, obwohl das jetzt keiner geschrieben hat :rolleyes:
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Dann erklärt mal bitte wo z.B. bei einem Seitenbetreiber, der auf seiner Seite lediglich über seine Familie berichtet, ein Abmahngrund nach DSGVO liegen soll. Und welchen Wert würdet ihr ansetzen wollen?
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@mumpel: Kommt ganz auf den Inhalt an. Wenn da z.B. ein einziges YouTube Video vom lustigen Kegelabend eingebunden ist, könnten darüber Werbeeinnahmen generiert werden und schon fängt es an, angreifbar zu werden...
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Und wo wäre da der Wettbewerb? Worin soll der kleine Familienchroniker einen Vorteil gegenüber einem anderen Seitenbetreiber haben?
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@mumpel: Befrage am besten einen Anwalt Deiner Wahl. Am Rande, irgendwelche Abmahnungen auch ohne jede Grundlage hat es schon immer gegeben, viele zahlen einfach die Gebühren weil sie keine Ahnung haben oder Angst vor eigenen Anwaltskosten usw.
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Geht es hier nicht um Datenschutz? Wenn ich eine Seite mit eingebundenem Youtube Video besuche, landen meine IP und evtl. mehr irgendwo.
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Aber darin haben andere Seitenbetreiber keinen Wettbewerbsnachteil. Bei Abmahnungen das BDSG bzw. jetzt die EU-DSGVO oder das TMG betreffend geht es doch meist um Wettbewerbsverstöße oder Wettberwerbsvorteile. Die meisten mahnen doch nur ab wel sie sich selber einen Vorteil erhoffen. Wollte man nur auf Mängel auf der Seite aufmerksam machen müsste man nur eine Email an den Seitenbetreiber schicken.
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