Wie kann ich den diesen Punkt der abschließend in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden muss erfüllen?
[size=14]Schlussbestimmungen: Nur mit diesen Hinweisen ist eine Datenschutzerklärung komplett[/SIZE]
Schließlich müssen Ihre Nutzer umfassend über ihre Rechte informiert werden. Folgende Schlussbestimmung muss daher in Ihrer Datenschutzerklärung enthalten sein:
[size=12]Rechte des Nutzers: Auskunft, Berichtigung und Löschung[/SIZE]
Sie als Nutzer erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.
Wenn mir hier jemand weiter helfen könnte wäre ich sehr dankbar.