"Schreibe es in die Datenschutzerklärung und gut ist" - damit ist es eben leider nicht getan.
Denn:
a) Man macht damit direkt auf diese Problematik aufmerksam
und
b) die Datenschutzverordnung greift trotzdem.Durch die Nutzung von Google Fonts wird die IP an Google geschickt und das ist schlicht und einfach nach der DSGVO nicht zulässig und damit abmahnfähig.
Da musst du jetzt bitte mit einer Quelle kommen. Bisher ist es so das man eine Abmahnung riskieren kann, wenn es eben nicht in den Datenschutzerklärungen drin ist.
Dass das nicht mehr ausreicht, bitte ich um eine Quelle.