Neues Telemediengesetz (TMG) - Datenschutzerklärung

  • .... Oder wenn man noch einen Schritt weitergeht, müsste man auf jeden Router zwischen Nutzer und Server hinweisen, denn da könnten die Daten ja auch abgegriffen werden. :roll:

    (ich kanns nicht lassen oder auf neudeutsch:
    sorry couln't resist )

    Lieber unbekannter Nutzer,
    Sie haben eine Telefonleitung, da kann es sein,.....

    ;)

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  • ich kanns wohl echt nicht lassen

    was macht ihr euch für kopfzerbrechen wegen dem gesetz und wie es in der hp sein muss?
    ist doch ganz einfach - beim "chef" abkopieren und geniessen:

    Deutscher Bundestag

    Der Bundesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    die müssen es doch wissen .... oder sind die hintennach oder noch nicht uptodate oder ...

    und viel ist es ja nicht.

    [SIZE="1"]dieses posting stammt von einem "ausländer", darf nicht für ernst genommen werden, ist nicht von einem rechtsanwalt (werder verfasst noch abgesegnet) noch erhebt es irgendwelche ansprüche darauf. jede haftung ausgeschlossen und abgelehnt, selbst wenn dadurch die welt explodiert.[/SIZE]

    Das grösste Problem des Computers sitzt in der Regel ca. 40cm davor. ;-) - -

  • Man kann nicht einfach irgendwo anders die Datenschutzerklärung abkopieren, da sie nur in den seltensten Fällen auf die eigenen Verhältnisse zutrifft. Vermutlich sammelt sogar der Wald-und-Wiesen-Blogger mehr Daten als die Website des Terroris... äh, Innenministers.

    Nur ein paar Sachen, die für Blogger datenschutzrechtlich und -technisch relevant sind:

    Welche Daten werden wann/wo gespeichert?
    Das beginnt mit den normalen Serverlogs, die prakisch auf jedem Server angelegt werden, und wiefolgt aussehen könnten (je nach Konfiguration):

    Man beachte, dass dies ein einziger Seitenabruf ist, bei dem eine HTML-Seite und ein paar Design-Bildchen abgerufen werden.


    Im obigen Beispiel sind die obigen Felder: IP des Besuchers, exakter Zeitpunkt des Zugriffs, abgerufene Datei/URL (HTML-Seiten, Bilder, Objekte, etc.), HTTP-Statuscode, Dateigröße, Referrer, Browerstring. Davon sind meiner Ansicht nach zumindest die IP, der Referer und die Browserversion datenschutzrechtlich relevant. Die anderen Daten werden es spätestens dann, wenn man im Zusammenhang mit der IP ein pseudopersonalisiertes Bewegungsprofil erzeugen kann.

    Weiterhin werden folgende Daten erhoben: Es werden beim Kommentieren Cookies gesetzt, über die ebenfalls ein Bewegungsprofil erstellt werden kann. Diese Cookies enthalten auch den Namen und die E-Mail-Adresse des Kommentierenden. Wenn jemand einen Kommentar absendet, wird dieser Kommentar zusammen mit Namen und E-Mail- sowie der IP-Adresse gespeichert. Über die IP-Adresse kann man wiederum ein Bewegungsprofil erstellen und mit der E-Mail-Adresse einer Person zuordnen.

    An wen werden Daten weitergegeben?

    Die Daten werden von Bloggern normalerweise nicht zu Werbezwecken oder im Rahmen des Adresshandels weitergegeben. Aber auch als Blogger ist man schnell in der Situation, dass man personenbezogene Daten weitergibt.

    Bei der Internetkommunikation liegt es in der Natur der Sache, dass Zwischenstationen den Netzwerkverkehr zunächst mitlesen können. Bei einer unverschlüsselten Kommunikation sind dies sogar alle Informationen, die der Besucher selbst sieht. Nun wird wohl kaum der Hoster oder der IP-Carrier anfangen, Mail-Adressen abzufischen. Aber es ist bspw. bei Freehostern wie Funpic möglich, dass diese eine weitergehende Analyse der Inhalte vornehmen, also etwa ihrerseits Bewegungsprofile erstellen. Ob und inwieweit das gemacht wird, kann ich nicht sagen; aber man sollte sich ggf. beim Hoster erkundigen, inwieweit Datenströme in datenschutzrelevanter Weise analysiert werden.

    Setzt man Plugins wie Akismet ein, werden Kommentare nebst Namen, IP- und E-Mail-Adresse an die Firma Akismet in den USA übermittelt. Diese Daten werden auch u.U. gespeichert (s.o.). Darauf muss unbedingt hingewiesen werden.

    Wer HTML-Inhalte wie Google AdSense und Co. von Drittseiten einbindet, muss ebenfalls darauf hinweisen; denn in dem Augenblick, in dem der Benutzer diese Inhalte (etwa eine JavaScript-Datei vom Google-Server) abruft, kann er von der Drittpartei (z.B. Google) getrackt werden; ganz zu schweigen davon, dass Firmen wie Google ewig gültige Cookies setzen, mit denen man den Besucher u.U. jahrelang tracken kann.

    An wen kann man sich bei Datenschutzfragen wenden?
    Auch dazu sollte man -- allein aus Gründen der Höflichkeit -- ein paar Worte verlieren.

    Hinweis: Ich bin kein Jurist, alle Aussagen in diesem Beitrag sind Privatmeinung.

    Einmal editiert, zuletzt von mastermind (13. Februar 2007 um 11:43)

  • Datenschutz

    Guten Tag,

    Nach § 14 Absatz 2TMG darf der Diensteanbieter Auskunft über Bestandsdaten auch an Private zur Durchsetzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum erteilen. Der Gesetzgeber stellt hier Polizeibefugnisse und Belange insbesondere der Musikindustrie auf eine Stufe. Im Zusammenspiel mit weiteren Änderungen im Urheberrecht entsteht so eine umfassende Auskunftspflicht des Host-Providers im Interesse privater Dritter.


    2 Fragen an euch:


    1. Nur mal angenommen ich wäre bei AOL und jemand möchte Dateninformationen über mich erfahren, wer darf diese nun erfahren und wie? Jeder anhand AOL, also via Anfrage? Und gibt AOL dann alle Informationen weiter?

    2.
    Und gilt das auch für IP Log Fils von einem Webspace Hoster wie z.B. lycos, etc?

    Einmal editiert, zuletzt von Dr.Kalkutta (11. April 2007 um 10:18)

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