Datenschutz
Guten Tag,
Nach § 14 Absatz 2TMG darf der Diensteanbieter Auskunft über Bestandsdaten auch an Private zur Durchsetzung ihrer Rechte an geistigem Eigentum erteilen. Der Gesetzgeber stellt hier Polizeibefugnisse und Belange insbesondere der Musikindustrie auf eine Stufe. Im Zusammenspiel mit weiteren Änderungen im Urheberrecht entsteht so eine umfassende Auskunftspflicht des Host-Providers im Interesse privater Dritter.
2 Fragen an euch:
1. Nur mal angenommen ich wäre bei AOL und jemand möchte Dateninformationen über mich erfahren, wer darf diese nun erfahren und wie? Jeder anhand AOL, also via Anfrage? Und gibt AOL dann alle Informationen weiter?
2.
Und gilt das auch für IP Log Fils von einem Webspace Hoster wie z.B. lycos, etc?