Neue Mwst Regel seit 1.1.2015 fuer Downloadartikel

  • hallo zusammen,

    seit 01.01.2015 wird die Steuer von downloadbaren Artikeln (u.a) im
    Land des Bestellers verrechnet. Als kleines Beispiel: wenn ein Oesterreicher
    bei einem deutschen Shop bestellt, muss der Artikel die oesterreichische
    Steuer von 20% beinhalten.

    Nun zum Problem: ich moechte alle Artikel abmahnsicher mit Endpreise inkl Mwst anbieten,
    unabhaengig der jeweiligen Laendersteuer. Wenn nun ein Kunde beim
    Herkunftsland zb AT eingibt, wird zum Nettopreis die 20% Steuer hinzuberechnet,
    sodass ich dann einen hoeheren Bruttopreis erhalte, wie es im Shop ausgezeichnet war.

    Beispiel:
    Artikel kostet brutto 25,00 EUR (inkl 19% Mwst 3,99 EUR, Nettopreis 21,01 EUR)
    Fuer einen Kunden aus Oesterreich wird der Artikel wie folgt berechnet
    brutto 25,21 EUR (inkl 20% Mwst 4,20, Nettopreis 21,01 EUR)

    Bei dieser Loesung ist der Shop nicht abmahnsicher. So wie es scheint, bekommt man
    mit Bordmitteln dieses Problem nicht geloest. Man braeuchte eine Laenderabfrage VOR
    Shopzutritt.
    Meine Konfig: WP 4.1, Woocmmerce 2.2.10

    Ueberigens muss man natuerlich seit 01.01.2015 alle EU-Laender unter Standardsaetze (Menuepunkt
    Mehrwertsteuer) mit der jeweiligen Mwst hinzufuegen. Bei Drittlaendern informieren.

    Eine verbindliche Liste er EU Staaten mit Steuerangaben gibt es hier

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  • Hi wp paule,

    für downloadbare Artikel im Woocommerce Shop gibt es ein Plugin > https://marketpress.de/product/woocom…mehrwertsteuer/

    Bei diesem Plugin sollte erst einmal überprüft werden, ob es richtig rechnet. Bei der Pluginbeschreibung unter "Helpdesk" sagt ein Nutzer dieses Plugins nämlich, dass es das nicht tut - die Antworten darauf kann man als Nichtkunde leider nicht sehen...

    Ferner steht in der Pluginbeschreibung nichts darüber, wie das Plugin mindestens zwei sich nicht widersprechende Beweise für das Herkunftsland des Kunden sammelt, ob und wie es sie speichert, und was es tut, wenn sich die zwei "Beweisemittel" widersprechen.

  • hatte das woo-taxamo-plugin so gedeutet, dass die preise netto ausgegeben werden und bei der auswahl des landes dann der entsprechende steuersatz hinzugefügt wird, so wie es im dortigen Einzelhandel auch üblich ist.

    wie regelt denn marketpress das? wenn der händler bruttopreise angibt, wird es zum chaos kommen. oder zu unterschiedlichen netto-einnahmen, um den preis zu halten.

    Einmal editiert, zuletzt von gericoach (16. Januar 2015 um 14:02)

  • In unserem Fall (für die anderen kann ich nicht sprechen) kommt es tatsächlich zu unterschiedlichen Netto-Einnahmen bzw. Gewinn-Margen. Warum wir diesen Weg gegangen sind, wird hier erläutert:

    http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq…leistungen-2015
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq…tungen-2015#013
    http://rechtsanwalt-schwenke.de/e-commerce-faq…tungen-2015#012
    https://marketpress.de/2014/woocommer…tsteuer-plugin/

    Einmal editiert, zuletzt von firnkes (16. Januar 2015 um 14:26)

  • was für ein Wahnsinn. Wenn ich also ein E-Book nach Kuala Lumpur verkaufe, muss ich nicht nur deren Steuer berechnen sondern diese auch an das dortige Finanzamt abführen. Das ist schon ziemlich krank...

  • das könnte man z.B. dadurch lösen, dass es die (seit vielen Jahren diskutierte) einheitlich MwSt. in der EU gibt oder die Steuerschlupflöcher auf britischem Hoheitsgebiet dicht macht. Aber das ist ja garnicht gewollt. (selbst die Canadier haben es im eigenen Land nicht hin bekommen)
    "Da bauen wir mal lieber ein neues Monster", das die kleinen Händler benachteiligt. Denn die Großen haben eh Abteilungen, die sich um solche Steuerfragen kümmern.
    Na egal, werd mich mal zurückziehen, sonst wird das eigentliche Problem von wp paule total verwässert.

  • hatte das woo-taxamo-plugin so gedeutet, dass die preise netto ausgegeben werden und bei der auswahl des landes dann der entsprechende steuersatz hinzugefügt wird, so wie es im dortigen Einzelhandel auch üblich ist.

    wie regelt denn marketpress das? wenn der händler bruttopreise angibt, wird es zum chaos kommen. oder zu unterschiedlichen netto-einnahmen, um den preis zu halten.

    Hi Gerald,

    im B2C-Geschäfts darfst du ja keine Nettopreise anzeigen (jedenfalls nicht ausschließlich), sondern nur Bruttopreise. Das mit dem Ausgeben der Nettopreise und Hinzufügen der landesspezifischen MwSt. würde demnach nur funktionieren, wenn das Land, aus dem der Kunde kommt, bereits bekant ist, bevor er die erste Shopseite mit einem Preis sieht. Bereits hier müsste dann der richtige Bruttopreis errechnet und ausgegeben werden. Grundsätzlich kann Taxamo das, ist aber speziell in WooCommerce so nicht implementiert. Ich habe für genau diese Art der MwSt.-Berechnung ein Plugin geschrieben, biete das aber öffentlich nicht an, weil es sich an zu vielen Stellen in Woo einklinken und Änderungen vornehmen muss. Das halte ich für zu riskant und wartungsintensiv. Ein Plugin dieser Art ist aus meiner Sicht also nur empfehlenswert, wenn Woo selbst im Core einige Änderungen vornimmt, um die Anzahl der notwendigen Hooks auf eine überschaubare Menge zu reduzieren.

    Bleibt vorläufig also nur der Weg über Bruttopreise. Warum sollte das Chaos geben? Du gibst für dein Produkt einmalig einen Bruttopreis ein, den du dir mit einem Durchschnittssteuersatz berechnet hast. Dieser Preis bleibt immer gleich, egal, woher der Kunde kommt. Lediglich die in diesem Preis enthaltene MwSt. wird je nach Land neu berechnet und getrennt ausgewiesen. Das scheint dieses EU-MwSt-Plugin von MarketPress aber nicht ganz richtig zu machen. Jedenfalls gibt es in deren Helpdesk eine Bemerkung dazu. Antworten kann du dort als Nichtkunde leider nicht sehen - und hier möchte sich wohl auch niemand von MarketPress dazu äußern (das Problem hatte ich ja weiter oben schon angesprochen, aber firnkes hat bislang nur auf andere Beiträge genatwortet).

    Hast du übrigens Bedarf an einem geeigneten Plugin für diese Geschichte?

    Gruss, Dirk

  • @ gericoach: Nee, für Kuala Lumpur würdest du überhaupt keine MwSt. berechnen und abführen, weil Nicht-EU-Land. Du musst folgende Fälle unterscheiden:

    Konsument im eigenen Land: eigene MwSt. ausweisen und ans eigene Finanzamt abführen, Bruttopreise anzeigen.

    Geschäftskunde im eigenen Land: eigene MwSt. ausweisen und ans eigene Finanzamt abführen. Nettopreise anzeigen.

    Konsument in anderem EU-Land: landesspezifische MwSt. ausweisen und ans fremde Finanzamt abführen, Bruttopreise anzeigen.

    Geschäftskunde in anderem EU-Land: weder MwSt. ausweisen noch abführen, dafür aber deine UST-Ident.-Nr. und die des Kunden speichern und auf Rechnungen angeben. Nettopreise anzeigen.

    Konsument oder Geschäftskunde aus Nicht-EU-Land: weder MwSt. ausweisen noch abführen. Ob Netto- oder Bruttopreise anzuzeigen sind, weiß ich hier gerade nicht. Ist aber vermutlich egal.

    Alles klar? Ist doch völlig einfach ;-)

    Übrigens: Die Anzeige von Brutto- oder Nettopreisen je nach Art des Kunden funktioniert in Woo nicht so ganz, weil dafür wieder VOR der ersten Shopseite festzustellen wäre, woher der Kunde kommt und ob es ein Konsument oder Geschäftskunde ist. Der rechtssichere Weg ist hier also die grundsätzliche Anzeige von Bruttopreisen (mit der Hoffnung, dass Geschäftskunden wissen, das sie die enthaltene MwSt. rausrechnen sollten).

  • Hey Dirk,

    derzeit liegt nix an, werde aber auf Dich zurück kommen, wenn ich E-books oder dergleichen vertickern will (oder ein Kunde). Danke für den Hinweis und das Angebot!

  • Hey Dirk,

    derzeit liegt nix an, werde aber auf Dich zurück kommen, wenn ich E-books oder dergleichen vertickern will (oder ein Kunde). Danke für den Hinweis und das Angebot!

    ich fall auch drunter und biete keine Ebooks an,
    laut Auskunft meiner frisch geschulten Steuerberaterin, die ich auf dieses Thema hetzte :-)
    jeder "digitale Support bishin zu Webdesign" => außer ich mache es nicht online, sondern mache meine Änderungen per DVD, die ich dann verschick ......

  • ich fall auch drunter und biete keine Ebooks an,
    laut Auskunft meiner frisch geschulten Steuerberaterin, die ich auf dieses Thema hetzte :-)
    jeder "digitale Support bishin zu Webdesign" => außer ich mache es nicht online, sondern mache meine Änderungen per DVD, die ich dann verschick ......

    Hi Monika, da dürfte deine Steuerberaterin falsch liegen:

    Erläuterungen zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates:

    Artikel 7
    (1) „Elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie 006/112/EG umfassen Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung Aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie
    nicht möglich wäre.

    Also, deine Tätigkeit als Webdesignerin ist weder in ihrer Art im Wesentlichen automatisiert noch mit nur minimaler menschlicher Beteiligung durchführbar.

    De facto sieht es leider so aus, dass viele Steuerberater (trotz oder möglicherweise sogar wegen Schulung - man weiß ja nicht, wer da welchen Blödsinn schult) von dieser EU-MwSt.-Geschichte keinen Schimmer haben. Viele von der neuen Regelung betroffene Onlineshop-Betreiber haben gegenüber ihren "Beratern" einen gehörigen Wissensvorsprung.

  • Hi Monika, da dürfte deine Steuerberaterin falsch liegen:

    Erläuterungen zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates:

    Artikel 7
    (1) „Elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie 006/112/EG umfassen Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung Aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie
    nicht möglich wäre.

    Also, deine Tätigkeit als Webdesignerin ist weder in ihrer Art im Wesentlichen automatisiert noch mit nur minimaler menschlicher Beteiligung durchführbar.

    De facto sieht es leider so aus, dass viele Steuerberater (trotz oder möglicherweise sogar wegen Schulung - man weiß ja nicht, wer da welchen Blödsinn schult) von dieser EU-MwSt.-Geschichte keinen Schimmer haben. Viele von der neuen Regelung betroffene Onlineshop-Betreiber haben gegenüber ihren "Beratern" einen gehörigen Wissensvorsprung.

    super! danke dir!

    ich werde da massivst nachhaken
    sonst zahl ich nämlich drauf... wir haben mehr Mwst als De :(

  • Das scheint dieses EU-MwSt-Plugin von MarketPress aber nicht ganz richtig zu machen. Jedenfalls gibt es in deren Helpdesk eine Bemerkung dazu. Antworten kann du dort als Nichtkunde leider nicht sehen - und hier möchte sich wohl auch niemand von MarketPress dazu äußern (das Problem hatte ich ja weiter oben schon angesprochen, aber firnkes hat bislang nur auf andere Beiträge genatwortet).

    Dirk: Die "fehlerhafte" Berechnung wurde meines Erachtens geklärt. Ausgelöst wurde sie unter anderem durch die nicht passende Konfiguration des Plugins.

    "Meines Erachtens" deswegen, da der Nutzer weitere Fragen hat, das Ticket ist noch nicht geschlossen. Diese basieren jedoch hauptsächlich auf einer unterschiedlichen Rechtsauffassung und haben nichts mit der Berechnungsmethode selbst zu tun. Sollte die Erweiterung bei einzelnen Nutzern nicht funktionieren (Es kann beispielsweise zu Wechselwirkungen mit anderen Plugins und Themes kommen), hilft unser Support weiter.

    (Disclaimer: Ich bin Mitarbeiter von MarketPress)

    Einmal editiert, zuletzt von firnkes (27. Januar 2015 um 11:38)

  • Hi Monika, da dürfte deine Steuerberaterin falsch liegen:

    Erläuterungen zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates:

    Artikel 7
    (1) „Elektronisch erbrachte Dienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie 006/112/EG umfassen Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung Aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie
    nicht möglich wäre.

    Also, deine Tätigkeit als Webdesignerin ist weder in ihrer Art im Wesentlichen automatisiert noch mit nur minimaler menschlicher Beteiligung durchführbar.

    De facto sieht es leider so aus, dass viele Steuerberater (trotz oder möglicherweise sogar wegen Schulung - man weiß ja nicht, wer da welchen Blödsinn schult) von dieser EU-MwSt.-Geschichte keinen Schimmer haben. Viele von der neuen Regelung betroffene Onlineshop-Betreiber haben gegenüber ihren "Beratern" einen gehörigen Wissensvorsprung.

    ich möchte hier nochmals drauf eingehen:
    (mein)Finanzamt hat heute entschieden: da ich nichts Fertiges zum kostenpflichtigen Download anbiete, da ich nicht Hosting anbiete, egal ob für Einzelkunden oder zb über Multisite etc, sondern hochindividuelle Einzellösungen liefere falle ich nicht unter diese Regelung.
    es kann aber sein, dass ein anders Finanzamt anders entscheidet .. kam als Nachsatz....

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