Impressum:Pflicht oder nicht ?

  • Hallo an Alle,

    wuerde mich sehr interessieren wie es denn mit der Impressum Pflicht fuer Blog's verhaelt. Soweit ich weiss gibt es da ernorme Unterschiede zwischen den Laendern.
    Viele Gruesse
    Klaus

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  • Im Falle eines rein privaten Blogs, entfällt die Impressumspflicht normalerweise, Jedoch kann ein Blog schon als kommerziell bewertet werden, wenn a) Werbung geschaltet wird, oder b) über Produkte o.ä. berichtet wird.

    Mein Tipp: Immer ein Impressum nutzen.

    Grüße
    Mo

  • Hallo,
    unter Impressum verstehe ich eher Informationen wie Anschrift, Telefon Nummer, vollstaendiger Name etc. die meines Erachtens nicht zwingend vorgeschrieben sein sollten. Eine e-mail Adresse oder ein Kontakt Formular reichen voellig aus um mit dem Betreiber eine Page in Kontakt treten zu koennen. Der deutsche Gesetzgeber hat da ja einiges definiert, was im Gegensatz zu anderen europaeischen Laendern, mich eher an Beschnueffelung uebelster Sorte erinnert. Das hatten wir ja schon mal !
    Gruesse
    Klaus

  • Generell gilt auch bei privaten Seiten (Inhalt egal) Impressumspflicht und um eine Abmahnung zu umgehen, würde ich auf jeden Fall eins Reinpacken. Adresse & E-Mail reicht als Kontakt, Telefonnummer ist nicht zwingend vorgeschrieben. Muster-Impr. gibts überall.

    Auf jeden Fall machen - 2 Minuten arbeit und auf der sicheren Seite! :mrgreen:

  • [FONT=Times New Roman][size=12]Also ein Impressum muss angebracht werden wenn Daten von dritten gespeichert werden und diese ausgewertet werden können. Denn der User muss die Möglichkeit haben zu wissen wer die Daten speichert. Da dies schon mit einem Counter oder dem besuch der Seite meistens erfolgt muss jeder ein Impressum haben der die Webseite der Öffentlichkeit zugänglich macht.[/SIZE][/FONT]
    [FONT=Times New Roman][size=12] [/SIZE][/FONT]
    [FONT=Times New Roman][size=12]Ich meine das die Angaben von Name, Adresse, E-Mailadresse und Telphonnummer nicht so schlimm ist. Wenn man die Telefonnummer nicht angeben möchte gibt es ja noch die Möglichkeiten über eine 01805 Nummer. Bloß da geht es dann schon wieder ins gewerbliche da man da mit jeden Anruf etwas verdienen kann.[/SIZE][/FONT]

  • so weit so gut...da ich nicht in Deutschland lebe, treffen mich diese Regelungen nicht und meine ganz persoenliche Meinung zu diesen "Regeln" hat sicherlich nichts zu tun mit der Auffassung von "Recht" in Deutschland. Aber es war ja schon immer etwas besonderes in Deutschland "gegaengelt" zu werden. Jeder der will, kann sich ueber eine Domain Abfrage erkundigen wer und wo hinter einer Page steckt, daher sollte der "Schwachsinn" Adressen in privaten Pages zu veroeffentlichen ( welche dem Spammer und Spanner gleich welcher Art Tuer und Tor oeffnen ) doch ernsthaft mal ueberdacht werden.
    Gruesse
    Klaus

  • Mir ist vollkommen neu, dass ein privates Blog ein ausführliches Impressum benötigt. Ich habe jedenfalls in meinem Blog bis auf meinen Namen und meine Emailaddresse keine weiteren Angaben gemacht.

    Bei kommerziellen Webseiten/Blogs/Foren ga es ja in Deutschland schon tausene Abmahnungen wegen eines fehlerhaften Impressums. Ich habe allerdings noch nie von einer Abmahnung wegen eines fehlerhaften oder fehlenden Impressums bei einer privaten Seiten gehört. Bei privaten Seiten kenne ich nur Abmahnungen wegen bestimmter Inhalte (Straßenkarten, geschützte Bilder, Liedtexte, etc.).

    Also, gibt es Abmahnungen wg. fehlender oder fehlerhafter Impressums bei privaten Seiten?


    PS: Ich habe gerade mal im Netz herum geschaut. Es sieht so aus, dass eine Webseite nur dann ein Impressum braucht, wer diese Geschäftsmäßig beteiben wird (Onlineshop, Vereine, etc.).

    Blog über japanische Fotografie Japan-Photo.info

    Einmal editiert, zuletzt von Ferdinand (23. Oktober 2006 um 22:24)

  • ich meine mal gelesen zu haben, dass eine seite als privat eingestuft wird, wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist, z.bsp. durch eine .htaccess geschützt wird.

    solange eine seite also von jedem aufgerufen werden kann, ist sie nicht mehr privat. selbst wenn, der betreiber keinen kommerziellen nutzen aus seiner homepage zieht.

  • Hier zur Klärung, oder auch nicht!?

    Die Anbieterkennung nach deutschem Recht

    Durch die am 21.12.2001 in Kraft getretene Neufassung des Teledienstgesetzes (TDG), insbesondere des deutschsprachige Seite § 6 TDG wurden den Betreibern von Webseiten zahlreiche Auflagen hinsichtlich bestimmter Pflichtangaben zur Kennzeichnung des Anbieters erteilt. Dies hat für reichlich Verwirrung und Verunsicherung unter den Webseitenbetreibern gesorgt und teilweise recht seltsame Blüten getrieben. Kurz zusammengefasst bedeutet das, was man gemeinhin als Impressumspflicht bezeichnet, dass seit 2002 jede Homepage eine so genannte Anbieterkennzeichnung enthalten muss, die in etwa vergleichbar mit einem Zeitungsimpressum ist.

    Die Motivation des Gesetzgebers, eine Verpflichtung zur Anbieterkennung einzuführen, war unter anderem, das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr zu stärken sowie die Transparenz der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Nicht zuletzt war die Novellierung des TDG die konsequente Umsetzung der deutschsprachige Seite EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 08.06.2000.

    Im Wesentlichen betreffen die Vorschriften über die Anbieterkennung geschäftsmäßige Anbieter von Telediensten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Sonderregelungen zu beachten, z.B. deutschsprachige Seite § 312c BGB für Onlineshops oder deutschsprachige Seite § 10 MDStV für Anbieter von Mediendiensten. Die Pflicht zur Anbieterkennung für Mediendienste wird später noch näher zu betrachten sein.

    Was bedeutet geschäftsmäßig?

    Um die umfangreichen Pflichtangaben machen zu müssen, muss der Anbieter geschäftsmäßig handeln. Was darunter zu verstehen ist, lässt sich aus dem TDG nicht direkt heraus lesen. Ursprünglich war vorgesehen, durch den Begriff "geschäftsmäßig" den Anwendungsbereich der Regelungen auf rein kommerzielle Angebote zu beschränken. Dass dies gründlich misslungen ist, zeigt ein Blick auf die Erklärung dieses Begriffes, der aus der offiziellen Begründung zum Gesetzesentwurf stammt:

    Die Vorschrift gilt nur für geschäftsmäßige Angebote, die aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht abgegeben werden.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter gewerblich, freiberuflich oder anderweitig selbstständig tätig ist. Somit fallen auch bestimmte nichtkommerzielle Webangebote, die ausdrücklich in der Gesetzesbegründung genannt sind, unter den Begriff des geschäftsmäßigen Anbieters, so z.B.

    * öffentliche Einrichtungen (Museen, Bibliotheken),
    * nichtkommerzielle Vereinigungen, z.B. Sportvereine,
    * privat betriebene Webseiten, wenn durch Teilnahme an Partnerprogrammen Einnahmen erzielt werden.

    [COLOR="Red"]Einzig private Gelegenheitsgeschäfte sind in der Gesetzesbegründung explizit von der Anwendbarkeit des § 6 TDG ausgenommen worden.[/COLOR] Zur Frage, wann privates Gelegenheitsgeschäft vorliegt, schweigt sich die Gesetzesbegründung ebenfalls aus. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Art von Geschäften weder selbstständig noch nachhaltig betrieben werden darf.

    http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/

    Blog über japanische Fotografie Japan-Photo.info

    Einmal editiert, zuletzt von Ferdinand (23. Oktober 2006 um 22:39)

  • all diese Diskussionen sind für WordPresser irrelevant,weil ein weblog als *zeitung* de facto verstanden wird,

    da ist sowieso Impressumspflicht dann gegeben


    man kommt nicht drumherum-so legal und so ;)

    lg

  • ein Weblog als Periodikum? hast Du dazu ne Quelle? Meine Erinnerungen an Medienrechtsvorlesungen stammen aus der Zeit, als Modems satte 9,600 Byte schaufelten (oder waren es Millibyte?)...

    Und wie wäre es, wenn man nicht mehr als zwei Mal im jahr postet? Das war nämlich die Grenze für ein periodikum, weswegen z.B. eine jahreszeitschrift o.ä. nicht als Presseprodukt gilt.

  • ein Weblog als Periodikum? hast Du dazu ne Quelle? Meine Erinnerungen an Medienrechtsvorlesungen stammen aus der Zeit, als Modems satte 9,600 Byte schaufelten (oder waren es Millibyte?)...

    Und wie wäre es, wenn man nicht mehr als zwei Mal im jahr postet? Das war nämlich die Grenze für ein periodikum, weswegen z.B. eine jahreszeitschrift o.ä. nicht als Presseprodukt gilt.

    für Österreichperiodisches medium

    hier ein guter Artikel für Österreicher und für Deutsche Website Besitzer

    es erweckt den Eindruck als würden manche Gesetzgebenden Stellen *Weblogs* per se fürchten

    lg

  • Mancher will es wohl nicht begreifen... ;-)
    Weblogs sind zum einen (mehr oder weniger journalistische) Periodika (wer nur 2x im Jahr was schreibt verdient diese Bezeichnung nicht), zum anderen werden fast immer persönliche Daten gespeichert (sobald jemand kommentiert, etwas abonniert, etc. - wenn noch Anzeigen oder Produktberichte, -tests aufscheinen wirds kommerziell...

    Und für Austria und D. sind die gesetzlichen Bestimmungen nun einmal da: Jeder halbwegs geschickte Anwalt dreht da auch privaten Blogs ne Abmahnung hin! Und wer von den privaten (oder nicht privaten) Blogbetreiibern hat die Kohle, einen Rechtsstreit bis in die letzte Instanz zu finanzieren???

    Also, was soll die ganze Diskussion?! Adresse, Name, Telefon, textlesbare E-Mail und ggf. UiD...

    Klar taugt mir das auch nicht, dass jeder Adressensammler da ran kommt, aber das kommt er auch (meist) über eine WHOIS-Abfrage!

    Für Newsletter gelten übrigens seit Mai 2006 in Austria noch schärfere Gesetze (nix unverlangtes, oder nachweislich vorhandene Geschäftsbeziehungen, double-opt-in, Impressum, leichte Abbestellmöglichkeit...
    Ein Artikel dazu hier: Newsletter, Dos and Don´ts…

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