Theme unter GNU GENERAL PUBLIC LICENSE verändern?

  • Hallo!

    Ich hoffe ich bin richtig hier. Die Beantwortung meiner Frage habe ich bisher nirgends sicher gefunden. Daher hier die Frage an die Gemeinschaft.

    Wenn ich zum Beispiel das Thema Vantage nutze, das unter GNU GENERAL PUBLIC LICENSE läuft, darf ich dann das Design extrem verändern?

    Antwort wäre prima und an alle ein schönes Wochenende!

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  • Ich denke das es grundsätzlich noch zu sehen ist das es das ursprüngliche Theme ist. So heftig dann auch nicht.
    Die Lizenz habe ich gelesen. Ich würde sagen das ich es darf. Aber bei den vielen Formulierungen bin ich mir nicht sicher. Aus diesem Grund dann die Frage hier. Und etwas veröffentlichen das nicht der Lizenz entspricht, das muss ich nicht haben.

  • Weil gerade eine andere Frage da hineinspielt:

    http://forum.wpde.org/konfiguration/…-entfernen.html

    Wenn Du nichts verändern dürftest, dann brauchte es auch keine Child-Themes zu geben, denn eben diese sind dafür gedacht, Veränderungen zu testen. Wenn es sich aber um extreme Veränderungen handelt, so dass Du die style.css neu aufsetzt, na dann ist es auch ein neues Theme, würde ich mir denken, ist aber nur laut gedacht.

    Anders wird es bei diesen Premium Themes aussehen.

  • Premium Theme wird sicherlich anderes sein.
    Geht aber um die "freien" Themes. Name und Autor würde ich auch drin lassen. Evtl. Hinweis das es editiert wurde.
    Der Link trifft es ganz ähnlich. Aber leider auch nicht wirklich beantwortet ob ein gekauftes Theme umgestaltet werden kann. Zumindest aus meier Sicht.

  • Na was besagt denn die Lizenz?

    Dass die modifizierte Software bei Weitergabe quelloffen zu sein hat, was alle Scripts sind, die nicht kompiliert werden. WordPress hält die Rechte an HTML- und PHP-Code, da ein Theme als Derivat von WP betrachtet wird, da ohne WP nicht lauffähig. Ein Theme Autor hält die Rechte auf die CSS-Styles und falls selbst programmiert, auf die JavaScripts, wobei es noch den Unterschied gibt, ob die JavaScripts auf Bibliotheken und FrameWorks wie jQuery aufsetzen, die ja auch nur wieder unter eine MIT- oder GNU-Lizenz veröffentlicht werden.

    Wenn Du nun bei einem Theme eine neue CSS-Style aufsetzt oder eine vorhandene so änderst, dass von der vorhandenen nicht mehr viel übrig bleibt, ist es ein neues Theme, in dem Du Deine eigenen JavaScripts oder die von Plugins einpflegen kannst. Wenn Du aber eine vorhandene style.css nur etwas änderst oder ein Child-Theme anlegst und dort die vorhandenen Styles importierst, dann gibst Du zwar dem Child-Theme einen neuen Namen, doch es bleibt ein abgeleitetes Kind-Theme.

    Was ich meine, ich weiß vieles nicht, anderes denke ich mir nur, wenn Du es genau wissen möchtest, solltest Du einen Anwalt befragen. Ich für meinen Teil mache mir da keine Gedanken bei einem unter GNU GPL veröffentlichten Standard-Theme, ob ich das nun rosarot oder blau einfärben würde oder mit zwei Sidebars und drei Slideshows zusätzlich versehen möchte.

    Anders bei den Premium-Themes, doch darum handelt es sich ja nicht. Es handelt sich doch denke ich nur um ein gekauftes Theme, welches unter GNU GPL Lizenz steht.

    Und so ein Post in einem Forum, egal ob die geäußerte Meinung gerade passt oder nicht passt, der ist vor Gericht, falls es denn darauf ankommt, ohnehin nicht einmal ein Kopfschütteln wert. Somit, wenn Du auch nur ein klein wenig mehr Rechtssicherheit haben möchtest, befrage einen darauf spezialisierten Anwalt.

    Oder lese Dir die Lizenz so lange durch, bis Du der Meinung bist, die wichtigsten Punkte verstanden zu haben, was zuweilen fehlerhaft sein kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Melewo (5. April 2014 um 14:50)

  • *Melewo: Danke für die ausführliche Antwort. Das ist schon klar das es hier keine Rechtssicherheit gibt. Aber eine weitere Meinung zu diesem Thema finde ich schon sehr hilfreich. Immer noch besser als wenn man allein mit der frage bleibt.
    Schönes Wochenende!

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