Landgericht Köln mit Urteil zur Urhebernennung bei Bildern

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  • Keine Panik. Es ist ein Einzelfall-Urteil eines LG und betrifft eben nur Pixelio-Bilder.

    123RF fordert z.B. gar keine Namensnennung/Lizenzinfo für die dort gekauften Bilder. Man kann das Urteil also nicht einfach verallgemeinern.

    Gruß
    Ingo

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  • ein Tool, mit dem Du in den Bildern selbst den Autor usw. eintragen kannst. Das ist z.B. in Photoshop integriert. Hier ist halt die "stand alone" Version.

  • Und diese eingebetteten Informationen werden im Webbrowser angezeigt, wann man sich ein Bild anschaut?
    Habe ich zumindest noch nicht gesehen.

    Gruß
    Ingo

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  • Ich denke mal, das diese Daten in die EXIF-Daten eingetragen werden. Diese kann man mit einem Firefox Addon oder einer anderen Software auslesen.

  • Mag ja sein, das genügt aber nicht der Pixelio-Vorgabe, wonach die Lizenzinfos am Bild selbst oder am Seitenende anzubringen sind. Oder doch, selbst wenn sie nicht unmittelbar sichtbar sind?

    Gruß
    Ingo

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  • Also, dass das nur einen Einzelfall betrifft ist ja so nicht ganz richtig. Zwar wurde hier ei Einzelfall verhandelt, aber die Urheberpersönlichkeitsrechte (hier: Nennung des Urhebers) gelten ja nicht nur bei Pixelio. Die Creative Commons Lizenzen sehen die Namensnennung bisweilen ebenfalls vor: Soweit mitgeteilt, müssen Sie die Namen des Urhebers und der Zuschreibungsempfänger, den Rechtevermerk, den Lizenzvermerk, den Haftungsausschluss und einen Link zum Material angeben. Das Urteil scheint mir auf diese Werke übertragbar.

  • Trotzdem zielt das Urteil nur auf die konkreten Lizenzbedingungen von Pixelio ab. Dort wird verlangt, daß die Namensnennung/Lizenzinfo beim Bild oder am Seitenende zu erfolgen hat. Aus der CC-Lizenz kann ich das nicht herauslesen. Es gib auch andere Stockfoto-Anbieter, die gar keine Namensnennung fordern, wie z.B. 123RF.

    Das Urteil ist also nicht verallgemeinerbar, sondern betrifft nur Pixelio-Bilder.

    Gruß
    Ingo

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  • Als ich anfing nannte sich Pixelio noch Pixelquelle und da stand nur in den Lizenzbedingungen, dass ein Link zu Pixelquelle zu setzen ist. Später kam dann das mit dem Nicknamen als Urhebervermerk hinzu, insofern der Nickname aus irgendwelchen triftigen Gründen nicht ungeeignet wäre und erst noch später mit dem eigentlichen Namen des Urhebers als Vermerk. Bis dahin erfuhr man nicht einmal unbedingt den eigentlichen Namen des Urhebers, sondern nur den Nick, falls mich meine Erinnerung nicht trügt, doch ich kann mich auch irren.

    Jedenfalls suchte ich dann nach den Bildern und wollte die Urheber nachtragen, doch einen Teil fand ich nicht mehr wieder, eventuell weil die Bilder zwischenzeitlich gelöscht wurden oder die Urheber der Bilder nicht mehr bei Pixelio registriert waren.

    Die Sache mit dem Landgericht hin oder her, viel schlimmer ist daran, dass sich ein Website-Betreiber Ärger einhandeln kann, doch Google zum Beispiel bei einem ähnlich gelagerten Fall einmal Recht bekam. Begründung, so ganz genau weiß ich es nicht mehr, doch in etwa so, wer seine Bilder im Web veröffentlicht, ohne diese für Suchmaschinen zu sperren, hätte selbst Schuld.

    Dann das andere, habe mir in den letzten Jahren keine Bilder mehr bei Pixelio geholt, davor auch selten einen Kommentar hinterlassen, doch die Möglichkeit bestand. Und wer da regelmäßig einen Kommentar hinterlassen hätte, wie "Ihr Bild gefällt mir sehr gut, verwende es auf dieser Seite", wird nicht sicherer sein, jedoch sahen (sehen?) ja viele Hobbyfotografen Pixelio als eine Plattform an, wo sie etwas Anerkennung für ihre Bilder finden wollten oder wie auch immer.

    Ein Forum hatten die dort auch (noch immer?) und eine die sich aufregte und darüber postete, dass sie ihre Fotos eingebunden in kommerziellen Webseiten wiederfand, der habe ich zum Beispiel meine Seite mit einem Foto von ihr genannt, war eine Seite über 'Haus und Garten' mit etwas Werbung und sie im Forum gefragt, ob sie meine Seite für kommerziell halte oder nicht. Kam wohl keine Antwort mehr.

    Und ja, ich finde auch, jeder Fotoamateur, der seine Fotos kostenlos auf irgendwelchen Plattformen anbietet, hat ein Recht darauf, dass man ein Foto mit seinem Namen verbindet, denn unter Impressum oder sonst irgendwo, da geht dieser Zusammenhang verloren. Und um etwas anderes geht es doch vielen Hobbyfotografen gar nicht, als eventuell im Freundeskreis darauf hinzuweisen, "der oder der findet meine Bilder toll und benutzt die auf seiner Website". Oder "Meine Bilder werden schon auf so und so vielen Webseiten benutzt, selbst dieses oder jenes Magazin benutzt ein Bild von mir."

    Anders mit dem Anklicken und im Browser öffnen, wer ein Bild anklickt, der muss es ja erst einmal das Bild auf einer Seite zusammen mit einem Urhebervermerk gesehen haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Melewo (7. Februar 2014 um 15:36)

  • Wir haben mal eine Abmahnung bekommen für ein Bild, das auf unserem Webserver abgelegt war, ohne in irgendeiner Website angezeigt zu werden. Es war einfach mal hochgeladen worden und dann auf dem Server vergessen.

  • Hatte einmal eine Sammlung mit lizenzfreien Stock Fotos bei eBay ersteigert, später dann eine Abmahnung erhalten, weil die wohl mehr oder weniger nur kopiert waren. Beim Anbieter handelte es sich um ein kleineres IT-Unternehmen, irgendwie gab es dieses später nicht mehr. Gut, aus Fehlern lernt man bekanntlich.

    Wie findet ein Bot die Namen von unverlinkten Bildern? Bei bekannten Verzeichnissen, wie wp-content/uploads/ könnte ich mir das bei erlaubten Verzeichnis-Browsing vorstellen. Sollte nicht einmal ein Problem sein.

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