Also, dass das nur einen Einzelfall betrifft ist ja so nicht ganz richtig. Zwar wurde hier ei Einzelfall verhandelt, aber die Urheberpersönlichkeitsrechte (hier: Nennung des Urhebers) gelten ja nicht nur bei Pixelio. Die Creative Commons Lizenzen sehen die Namensnennung bisweilen ebenfalls vor: Soweit mitgeteilt, müssen Sie die Namen des Urhebers und der Zuschreibungsempfänger, den Rechtevermerk, den Lizenzvermerk, den Haftungsausschluss und einen Link zum Material angeben. Das Urteil scheint mir auf diese Werke übertragbar.