Selbstgebautes Handgemachtes (nach Anleitung) im Blog zeigen

  • Hallo,

    ich bin neu hier und möchte eine Frage für meine Freundin stellen.

    Wie ist es wenn sie aus einem Buch oder Zeitschrift etwas strickt etc und das dann wenn es fertig ist photographiert und auf ihrem Blog veröffentlicht.

    Darf man das gar nicht, nur unter Angabe der Quelle oder ist das OK?

    Bin auch über einen Tip dankbar wie oder wo man das heraus bekommt

    vielen Dank

    Michael

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  • Das darf sie uneingeschränkt publizieren, da sie Urheberin des Werks ist (§7 UrhG). Was sie nicht darf, ist den Text der Anleitung aus der Zeitschrift abtippen, da dieser einen anderen Urheber hat. Den fragt man dann vorher oder verweist als Quellangabe darauf.

  • Hey
    also ich denke mal, dass es kein Problem sein sollte. Es ist ja ihr Werk und somit liegen die rechte bei ihr. Wenn jetzt irgendwie Markenlogos etc. dazu kommen würden, dann würde es anders ausschauen.
    Mit Verlinkung auf die Anleitung ist sie aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite und leistet interessierten auch noch die Möglichkeit, sich weiter zu informieren/ nachzubasteln. also mehrwert :)
    Grüße Mirko

    Grüße Mirko;)

  • Vielen Dank für Eure Antworten,

    das ist natürlich genau das was ich/sie hören wollte. Zur Not, um eine 99% Sicherheit zu haben müsste ich wohl einen Fachanwalt befragen.

    Aber ich sehe das genau so. Und wenn die Quelle da steht und im besten Fall das Buch/Heft jemand kauft können doch alle beteiligten froh sein.

  • ich zitiere mal aus dem genannten Artikel:

    Zitat

    mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab, die im Web selbstgebastelte Ohrstecker, Taschenspiegel und Sticker verkaufen.

    Wer solche Produkte im Web verkauft ist nicht mehr privater Hobbybastler sondern gewerblicher Anbieter und als solcher gilt die Ausrede man hätte es nicht gewusst leider gar nicht.

    Bastelst du für dich ein solches Logo und berichtet darüber, kann dir keiner etwas anhaben.

  • gzs
    Hätte was nicht gewußt?
    Daß Jack Wolfskin alles, was nur annähernd nach Wolfstatze aussieht, auch wenn es nur eine Katzenpfote ist, markenrechtlich in Anspruch nimmt?

    Ich habe bei Dawanda auch schon Tüten für den Kaufmannsladen mit meinen Obst- und Gemüsefotos entdeckt und niemanden deswegen abgemahnt. Man kann es auch übertreiben.
    Und ja, Markenrecht und Urheberrecht sind unterschiedliche Dinge, ich weiß.

    Gruß
    Ingo

    Wenn ich helfen konnte, bitte [ Gefällt mir ] klicken. :-)

  • Das darf sie uneingeschränkt publizieren, da sie Urheberin des Werks ist (§7 UrhG). Was sie nicht darf, ist den Text der Anleitung aus der Zeitschrift abtippen, da dieser einen anderen Urheber hat. Den fragt man dann vorher oder verweist als Quellangabe darauf.

    sie darf es nicht nur nicht abtippen, sondern auch nicht einscannen und dann das Bild veröffentlichen [Disclaimer ist natürlich keine Rechtsberatung, ich bin keine Juristin, nur hat mir das einer sehr klar erklärt :-]

    und noch was: sollte sie bei einem Verlag nachfragen, dann per EMail und die Antwort aufheben, am besten ihre Frage und die Antwort des Verlages ausdrucken und dazu die URL des Artikels aufheben => da ist frau /man 100% auf der sicheren Seite.


    Mich versuchte schon mal wer abzumahnen, der zwei Jahre vorher die Genehmigung gegeben hatte, bloß gab es da einen MitarbeiterWechsel und offenbar keine Kommunikation. Ich kopierte alles was ich hatte meine Anfrage, die Genehmigung und sandte dies mit einem netten Begleitschreiben an die Geschäftsleitung der Firma....]

  • Das ist ja auch mit Rezepten so. Jeder kann aus einem Kochkuch, Magazin oder einer Kochzeitschrift die Rezepte nehmen, nachkochen, ein eigenes Bild davon knipsen und eine eigene Kochanleitung schreiben.
    Solange der Text anders ist und man die Bilder aus den Büchern und Zeitschriften nicht scannt, abfotografiert oder ähnliches ist alles ok. Sonst gäbe es bei den vielen Foodblogs ja riesen Abmahnwellen...

    Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung!

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