Fotografennamen ins Impressum

  • Hallo,
    ich habe vor auf einem meiner Blogs Userposts mit Fotos zuzulassen, nun muss ja nach deutschem recht der Fotograf im Impressum genannt sein Das kann ich natürlich tun, würde aber zu einem Risigen Impressum führen, ausserdem wollte ich den jeweiligen User, ausser er wünscht es ausdrücklich, nicht mit namen nennen. Reicht dann ein Hinweiß im Impressum das der/die Fotografen ungenannt bleiben wollen? oder reicht es wenn ich sage das mir die veröffentlichungsrechte für die Bilder übertragen wurden? Ist jetzt bissel abstrakt aber ich will mir nicht später wegen irgent ner lapalie an den karren fahren lassen

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  • Grundsätzlich: Rechtsberatung darf in D meines Wissens nur von einem Anwalt erfolgen. Ich bin kein Anwalt.

    Meine private Meinung dazu: wenn Dir die Rechte an den Bildern übertragen werden, reicht doch, wenn Du das im Impressum ausführst: zB. sämtliche Rechte, wenn nicht anders erwähnt, liegen bei .... Die Frage wäre allenfalls, ob Du oder die Website, betrieben durch Dich, Rechteinhaber sein können und/oder müssen.

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