Beiträge von UMeisen

    Ich habe keine Probleme mit Google und Co. Obwohl ich keine Permalinks eingestellt habe, sondern einfach die urls mit "?" benutze, werden alle meine Blogseiten von Google aufgesucht und auch indiziert (dauert halt nur manchmal ein paar Tage).

    robots.txt ist denkbar kurz:

    Code
    User-Agent: *
    Allow: /
    Disallow: /cgi-data


    (wobei hinter Disallow natürlich auch einfach nichts stehen kann, hier sollen nur einige Skripte von der Suche ausgeschlossen werden.)

    U.M.

    Sieht so aus, als ob bei Dir nach einer index.htm gesucht wird und der Server nicht automatisch nach der index.php sucht. Schreib doch eine Index.htm-Datei mit einer automatischen Weiterleitung nach index.php, dann müßte das Problem gelöst sein.

    Ok, den Rahmen habe ich von Grau auf Blau (blaugrau?) umgestellt. Sah wirklich etwas zu trist aus.

    Die kleinen roten Pfeile im Firefox gefallen mir auch besser als die IE-Darstellung. Mal sehen, ob ich sowas noch gebastelt kriege...

    Die ganze Aufregung ist - gelinde gesagt - zuviel Ehre für dieses Urteil.

    Das Urteil ist schon aus formellen Gründen greifbar falsch (wenn der Antragsteller den eV-Antrag zurück nimmt, muß er zwingend die Kosten tragen. Wenn der Richter dies im Urteil ändert, ist dies contra legem. Und wenn der Richter sich noch nicht einmal die Mühe macht, dies anhand des Gesetzes zu begründen, sondern nur seine persönlichen Gerechtigkeitsempfindungen daherschwafelt, gibt es hierfür nur zwei mögliche Erklärungsgründe:

    1. Es steckt eine andere Überlegung hinter diesem Urteil, die aus dem Text nicht hervorgeht, weil der Richter es nicht besser rechtlich fassen konnte. Oder:
    2. Das Urteil ist wegen seines geringen Streitwerts nicht berufungsfähig und damit jeglicher Überprüfung entzogen.

    Bei dem Urteil des AG Winsen tippe ich zugunsten des Richters einmal auf beide Gründe.

    Also: Keine weitere Aufregung über dieses Urteil, es ist es nicht wert.

    Im übrigen: Der hier überlegte Umzug ins Ausland nützt nichts. Solange die Webseite bestimmungsgemäß in D abrufbar ist, ist bei Beleidigungen, Wettbewerbsverstößen, Markenverletzungen etc.pp. deutsches Recht anwendbar und sind deutsche Gerichte zuständig.

    Hallo bigknaller,

    ich habe mir gerade einmal Deine Seite angesehen. Wenn Du noch die deutsche Sprachdatei installierst, wird auf "more" auch "mehr" (und aus "comments" "Kommentare").

    Zitat von bigknaller

    1) Längere Beiträge soll WP kürzen, beispielsweise ab 1000 Zeichen, und dann ein Link zur Unterseite des Eintrages setzen,


    Klappt am einfachsten mit <--- more ---> direkt bei der Eingabe / dem Editieren des Artikels (schau mal auf die Buttons über dem Schreibfeld)

    Danke für die Anregungen. Bei den seitlichen Menüs habe ich die Schriftfarbe jetzt etwas deutlicher abgesetzt, damit es besser lesbar wird.

    Mit dem Fehlen des "gewissen Extras" hast Du recht, hier bin ich derzeit etwas "einfaltslos". Aber vielleicht kommt ja noch eine Idee. Vielleicht nützt ja auch schon ein Headerbild etwas, ich mache mich mal auf die Suche.

    Danke.
    UMeisen

    P.S.: die addy kannst Du Dir leicht merken: http://www.RatgeberRecht.info leitet hierhin weiter. :wink: