Sondern, dass ich die geringe Wahrscheinlichkeit in Kauf nehmen muss, dass zwei Kunden gleichzeitig das letzte Produkt in den Warenkorb legen und der eine wahrscheinlich länger braucht, als der andere im Bezahlvorgang?
Ich habe zuletzt bei meiner Bleistiftbestellung auf der Danke-Seite einen *Roman* über die rechtliche Betrachtung der "Bestätigung" erhalten. Der Händler ging vermutlich davon aus, dass er, wenn er einen Bleistift nicht liefern kann, verklagt wird. War rechtlich sicherlich super korrekt - wirkte aber auf mich beängstigend, erdrückend, bedrohlich.
Ich persönlich würde bei kritischen Umgebungen - zum Beispiel gebrauchten Geräte, Sammlerstücken (Oldtimer, Fotoausrüstungen, Briefmarken, Unikaten) die Bestellung sehr schnell annehmen. Und nach dem Bestelleingang die Zahlung einleiten. D.h. der Kunde kann dann nur noch die Zahlungsart stornieren, aber nicht mehr die Bestellung. Erst bei einem ausdrücklichen Widerruf würde ich das Produkt dann in den Onlineshop aufnehmen.
Ich würde bei kritischen Lagerbeständen, den Kunden im Shop über den geringen Lagerbestand informieren. Wenn man nicht liefern kann, hat man mindestens einen Kunden verärgert und vermutlich verloren. Wenn man die Kosten für die Kundengewinnung kennt... wird man den Shop vermutlich ändern...