Bei Bildern mit Personen drauf, wird es richtig ernst. Wenn diese nicht zugestimmt haben, dann hast Du da mal ruck zuck was an der Backe.
Logisch, ohne schriftliche Einverständniserklärung geht da gar nichts.
Ausnahme: es sind mehrere Personen zu sehen (Faustregel: 7+) UND diese Personen sind nicht der Focus des Bildes.
ZitatDas mit "... für den jeweiligen Zweck lizenziert..." ist wieder so eine schwierige Sache. Was passiert, wenn Du zum Beispiel das .NET-Logo irgendwo einbindest? Ist das für so einen Zweck lizenziert, vermutlich nicht.
Nein, da hast du mich falsch verstanden. "Lizensiert" heißt, dass du eine Nutzungslizenz für das jeweilige Bild vom Rechteinhaber erworben hast. Die gibts entweder zweckgebunden (d.h. du darfst die Grafik nur für einen bestimmten Zweck verwenden) oder "lizenzfrei" (d.h. du darfst die Grafik beliebig verwenden und meist auch nachbearbeiten). "Lizenzfrei" heißt aber nicht, dass die Rechte am Bild abgetreten wurden!
Lizenzfreie Bilder für Webnutzung bekommst du bei den großen Fotoagenturen tw. schon ab 1 EUR.
Zur Verwendung von Firmenlogos etc. musst du ebenfalls eine Nutzungslizenz erwerben. Meist reicht es, die entsprechende Pressestelle anzuschreiben und nachzufragen. Oder die Firma stellt die Logos direkt zur Nutzung bereit (z.B. WordPress Logos).
Probleme kannst du aber auch dann bekommen, wenn du zwar eine Nutzungslizenz erworben hast, der Lizenzverkäufer aber nicht der Rechteinhaber war.
Wie immer gilt: persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. ;-)