Beiträge von Morris

    doch mittlerweile gibt es Notare und auch glaube ich sogar Anwälte bei denen man um relativ minimales Geld seinen Screen abgibt, die bestätigen wann das gemacht wurde und von wem und somit ist ein Schutz gegeben.


    Sicher kann man sich notariel beglaubigen lassen, das man das Layout selbst gemacht hat, wenn diesem aber vor Gericht die nötige Schöpfungshöhe abgesprochen wird, bringt es einem nichts.

    doch bei dem Wii geht es um Markenrecht!


    Ich denke nicht, dass das Design der Homepage (Logos etc. mal außen vor) unter das Markenrecht fällt. Allerdings: IANAL

    Zitat von Fred Ataire

    In den ersten drei Ergebnissen wird das Urteil OLG Hamm vom 24.08.2004 ausführlich besprochen.


    Bei dem von dir erwähnten Urteil ging es aber (nur) um 3 Grafiken die einer Webseite entnommen und verfremdet auf die eigene gestellt wurden, nicht um die Übernahme eines kompletten Layouts. Das sind schon zwei unterschiedliche Fälle.

    Grüße
    Mo

    Ich such ja schon wie blöde...finde es aber nicht. :(

    Es ging darum, dass zwei EDV-Händler für ihre Seiten das selbe Layout verwendeten..nur farblich etwas abgewandelt.
    Einer der beiden hatte das Layout vom anderen geklaut und eingefärbt.
    Das Gericht sprach dem Layout in diesem Fall die nötige Schöpfungshöhe ab.

    Es handelte sich bei dem Layout nicht um ein mit Frontpage oder Co. mitgeliefertes Template, sondern um ein eigens angefertigtes Layout.

    Neben der Schöpfunshöhe griffen laut Gericht auch andere Kriterien (Sonderschutz als Computerprogramm, Datenbank oder Kunstwerk) nicht, die das Layout unter das Urheberrecht hätten fallen lassen können.

    Allerdings ist das ganze schon ein paar Jahre her.

    Grüße
    Mo


    mehr darf man sowieso nicht, sonst ist es Designklau und das kostet unter Umständen verdammt viel Geld

    Mir ist zumindest ein rechtskräftiges Urteil bekannt, in welchem einem Webdesign nicht die nötige Schöpfungshöhe anerkannt wurde um als geschütztes Werk zu gelten.

    Das ändert allerdings natürlich nichts daran, dass es nicht die feine Art ist die Arbeit anderer als seine eigene auszugeben.

    Grüße
    Mo

    Hallo,

    stehe grad auf dem Schlauch :(

    Wie kann ich bloginfo() innerhalb von link_pages() verwenden?

    PHP
    <?php link_pages(__('<hr size="1"><p><strong>Teammitglieder:</strong> '), '</strong></p>', 'next', '<img src="'.bloginfo('template_directory').'/images/next.gif"  alt="Nächster" />', '<img src="'.bloginfo('template_directory').'/images/prev.gif" alt="Vorheriger" />' ); ?>

    erzeugt bei mit

    HTML
    http://www.example.de/themes/templatehttp://www.example.de/themes/template<hr size="1"><p><strong>Teammitglieder:</strong> <a href="http://www.example.de/index.php/bla/blub/2/"><img src="/images/prev.gif" alt="Nächster" /></a><a href="http://www.example.de/index.php/bla/blub/4/"><img src="/images/next.gif" alt="Vorheriger" /></a></strong></p>

    Jemand nen hilfreichen Tipp für mich?

    Grüße
    Mo

    Im Prinzip kein Problem, du brauchst nur etwas was deine SMS empfängt (GSM-Modul oder Handy) welches von einer Software überwacht wird, welche die eingehende SMS in die Datenbank von WP schreibt. Das ganze natürlich an deinen Server angeschlossen.

    Mit einigen hundert Euro bist du dabei ohne Server bist du im vierstelligen Bereich.

    Alternativ wäre ein Dienst der deine SMS entgegen nimmt und diese per Mail weiterschickt, welche dann von WP via Cronjob abgerufen werden

    Grüße
    Mo

    ich weiß, dass html und css und php von vorteil wären :-) aber dafür habe ich im moment einfach keine zeit.

    Wenn du keine Zeit hast oder haben willst deine Probleme selbst zu lösen bist du bei mir leider an der falschen Adresse (siehe Sig).

    Für 75 EUR/Stunde netto kann man allerdings Dienstleistungen bei mir einkaufen.

    Grüße
    Mo


    Wenn ich also keine Werbung auf meiner Seite habe, und nicht schreibe "Porsche baut die besten Autos!", sondern nur sage "ich finde die Autos von Porsche super toll" dann sollte ich zumindest nicht unter die Informationspflicht nach § 5 TMG fallen.

    Genau diese Differenzierung ist das "Tüpfelchen auf dem I".
    Allerdings sollte man sich trotzdem nicht allzu sicher fühlen, es ist leider immernoch Auslegungssache ob das nun Werbung ist oder nicht.

    Zum Thema Endgeld steht in §1 (1) allerdings noch folgender Satz:

    Zitat

    Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.

    Grüße
    Mo

    Garnicht.

    Dein Problem hat nichts mit den Loop zu tun, sondern nur mit CSS. Wenn du deine Seite nach eigenen Vorstellungen anpassen willst, wirst du dich wohl mit HTML und CSS auseinandersetzen müssen.

    Lesenwert dazu: http://forum.wordpress-deutschland.org/showthread.php?t=2262

    Ohne mich jetzt groß mit deiner Seite beschäftigt zu haben, könnte es so aussehen:

    .entry {margin-left: 135px;}
    .entry img {float: left; position: relative; left: -135px;}

    Grüße
    Mo

    Die Frage ist: Ab wann ist eine Seite/ein Blog nicht mehr privat?

    In der Vergangenheit wurde es so gehandhabt, dass im Prinzip schon die Bewerbung eines Produktes z.B. "Porsche baut die besten Autos!" oder Werbung in Form von Bannern oder Einblendungen (grade auf gratis Webspace sehr beliebt) eine Seite kommerzialisieren.

    In Zukunft wird sich das vermutlich noch weiter verschärfen.

    fred: nofollow und noindex sind deine Freunde. Sowohl als Meta, als auch in der Robots...obowhl es in der Robots sinnvoller ist nur die erlaubten Seiten und Verzeichnisse zu erwähnen, da sonst ein Indiz auf die verbotenen Seiten vorhanden ist.


    Grüße
    Mo

    Zitat

    §1 (1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, [...]

    Zitat

    §2 (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,[...]

    Das gilt im Prinzip für jeden der in irgendeiner Form Informationen ins Internet stellt. Die Unterscheidung ob privat oder nicht wird in Zukunft wohl nicht mehr von einem selbst, sondern im Zeifel von einem Gericht gemacht.

    Grüße
    Mo

    Am 1.1.2007 tritt das neue "[URL="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion…de,rwb=true.pdf"]Telemediengesetz[/URL]" (PDF) und der "Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien" (PDF) in Kraft. Dies hat weitreichende Folgen für Blogger.

    1) Impressumspflicht
    Jeder Blog muß ein Impressum haben, welches dem Gesetz nach §5 Telemediengestz entspricht. Das heißt, dass Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer vorgehalten werden müssen andernfalls sind (kostenpflichtigen) Abmahnungen Tür und Tor geöffnet.

    2) Werbung und Product Placement
    Werbung muß als solche gekennzeichnet werden. Artikel die ein Produkt bewerben müssen mit einem deutlichen Flag als Werbung gekennzeichnet werden, z.B. durch den Schriftzug "Anzeige".

    3) Datenschutz
    Blogger können dazu gezwungen werden die Daten ihrer User den Behörden zu übergeben. Ob dies auch präventiv geschehen darf ist zur Zeit noch umstritten.

    Das sind die größten Änderungen und es gibt noch viele viele kleine mehr.

    Links
    Telepolis: Journalistisch anmutende Nachrichtenblogs
    Basic Thinking: Achtung, Blogger: Neues Telemediengesetz ab 2007 hat Folgen auch für Euch
    Medien, Internet und Recht: Die Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG


    Grüße
    Mo

    Nachtrag: Diverse Verstöße können als Ordnungswidrigkeit gehandhabt werden, welche eine Kostennote von bis zu 50.000 EUR zu Folge haben können!