Nintendo Wii ähnlichen Style?

  • Hallo!
    Ich suche ein Wordpress Style, der zu Nintendo Wii passen soll.
    Mit Wii ähnlich meine ich Designs, die so ähnlich aussehen:
    http://de.wii.com/
    http://wiiinsider.de/

    Gibt es so einen Nintendo Wii Style, oder ist einer in Arbeit?
    Würde mich sehr freuen, da ich selber (noch ;-)) keine machen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von stacho (7. Dezember 2006 um 21:42)

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  • von aufbau her gibt es solche themes tonnenweise
    der Rest bedeutet Farben ändern

    mehr darf man sowieso nicht, sonst ist es Designklau und das kostet unter Umständen verdammt viel Geld

    lg


  • mehr darf man sowieso nicht, sonst ist es Designklau und das kostet unter Umständen verdammt viel Geld

    Mir ist zumindest ein rechtskräftiges Urteil bekannt, in welchem einem Webdesign nicht die nötige Schöpfungshöhe anerkannt wurde um als geschütztes Werk zu gelten.

    Das ändert allerdings natürlich nichts daran, dass es nicht die feine Art ist die Arbeit anderer als seine eigene auszugeben.

    Grüße
    Mo

  • Mir ist zumindest ein rechtskräftiges Urteil bekannt, in welchem einem Webdesign nicht die nötige Schöpfungshöhe anerkannt wurde um als geschütztes Werk zu gelten.

    Das Urteil würde ich doch gerne mal lesen. Ich denke nicht, dass man das generalisieren kann. Wahrscheinlich war das irgendein grottiges Frontpage-Gewurschtel, das beim Richter einen mittelschweren Brechreiz ausgelöst hat.

  • Ich such ja schon wie blöde...finde es aber nicht. :(

    Es ging darum, dass zwei EDV-Händler für ihre Seiten das selbe Layout verwendeten..nur farblich etwas abgewandelt.
    Einer der beiden hatte das Layout vom anderen geklaut und eingefärbt.
    Das Gericht sprach dem Layout in diesem Fall die nötige Schöpfungshöhe ab.

    Es handelte sich bei dem Layout nicht um ein mit Frontpage oder Co. mitgeliefertes Template, sondern um ein eigens angefertigtes Layout.

    Neben der Schöpfunshöhe griffen laut Gericht auch andere Kriterien (Sonderschutz als Computerprogramm, Datenbank oder Kunstwerk) nicht, die das Layout unter das Urheberrecht hätten fallen lassen können.

    Allerdings ist das ganze schon ein paar Jahre her.

    Grüße
    Mo

    Einmal editiert, zuletzt von Morris (8. Dezember 2006 um 09:13)

  • Morris das stimmt

    doch mittlerweile gibt es Notare und auch glaube ich sogar Anwälte bei denen man um relativ minimales Geld seinen Screen abgibt, die bestätigen wann das gemacht wurde und von wem und somit ist ein Schutz gegeben.

    dies hält auch vor Gerichte.

    doch bei dem Wii geht es um Markenrecht!

    da vergreif ich mich nicht ;)

    lg

  • doch mittlerweile gibt es Notare und auch glaube ich sogar Anwälte bei denen man um relativ minimales Geld seinen Screen abgibt, die bestätigen wann das gemacht wurde und von wem und somit ist ein Schutz gegeben.


    Sicher kann man sich notariel beglaubigen lassen, das man das Layout selbst gemacht hat, wenn diesem aber vor Gericht die nötige Schöpfungshöhe abgesprochen wird, bringt es einem nichts.

    doch bei dem Wii geht es um Markenrecht!


    Ich denke nicht, dass das Design der Homepage (Logos etc. mal außen vor) unter das Markenrecht fällt. Allerdings: IANAL

    Zitat von Fred Ataire

    In den ersten drei Ergebnissen wird das Urteil OLG Hamm vom 24.08.2004 ausführlich besprochen.


    Bei dem von dir erwähnten Urteil ging es aber (nur) um 3 Grafiken die einer Webseite entnommen und verfremdet auf die eigene gestellt wurden, nicht um die Übernahme eines kompletten Layouts. Das sind schon zwei unterschiedliche Fälle.

    Grüße
    Mo

  • Ich schreib nicht überall "Wii" hin oder ähnliches...es sollte einfach passen. Man soll das Layout sehen und sich an Wii errinern :)
    Also sollte es farblich und vom Aufbau passen.

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