Zitat von BitpalastNein, ist keine Pflicht. Es gibt dazu zwar eine EU-Richtlinie, die wurde aber bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt. Es genügt, z.B. in der allgemeinen Datenschutzerklärung auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen gemäß § 15 Abs.3 Telemediengesetz. Ein weitergehender ausdrücklicher Hinweis ist gesetzlich und auch in der Rechtsprechung nicht gefordert, ein ausdrückliches Einverständnis schon gar nicht.
Oh wirklich?
Sorry, da war ich wohl nicht komplett informiert!