Bei mir tut sich leider nichts,
Bitte genauer spezifizieren.
Kommt eine Fehlermeldung?
Mal den Browsercache gelöscht?
was heißt PS: ssl sollte aufgeschalten werden ??
Soll heißen, dass du über die Einrichtung eines SSL Zertifikat nachdenken solltest, da du ein Kontaktformular einsetzt.
Zitat
Verschlüsselung notwendig?
Bereits nach jetziger Rechtslage müssen Daten, die in Kontaktformularen erhoben werden, gemäß § 9 BDSG und seiner Anlage verschlüsselt werden. Daran wird sich auch durch die DSGVO nichts ändern.Art. 5 lit f. DSGVO schreibt bei der Verarbeitung von Daten den sogenannten Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit vor. Danach müssen personenbezogene Daten in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit wird durch Art. 32 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 lit. a und lit. b konkretisiert, der einen Maßnahmenkatalog mit dem Ziel, Gefahren für Daten durch Dritte abzuwehren, enthält. Dieser regelt: „Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.“ Zudem nennt Art. 32 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 DSGVO konkrete Maßnahmen, die die Datensicherheit sicherstellen sollen.
Dazu gehören
die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;
die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen.
Daraus folgt: Das Gesetz erachtet die Verschlüsselung als geeignete technische und organisatorische Maßnahme, um die Datensicherheit sicherzustellen. Dementsprechend müssen Formulare im Online-Shop verschlüsselt sein, damit dort eingegebene Daten nicht abgegriffen werden können.