Stimmt dies:
"Bei dieser (gem. ist die Blood & Honour) Datenbank handelt es sich um, für den Endbenutzer, nur bedingt verwertbare Daten. Dies zum einen deswegen weil man als Privatperson mit der IP Adresse herzlich wenig anfangen kann, zum anderen weil man ohne strafrechtliche Kenntnisse schwer bis gar nicht beurteilen kann ob nun eine spezielle Aussage explizit strafrechtswidrig ist oder nicht."
Im Einzelnen: "Bedingt verwertbar" ?
Die B&H Datenbank gibt mehr Details über ihre Benutzer her als nur die IP-Adresse. Die Datenbank kann mit einem Browser komfortabel nach beliebigen Begriffen, Zeiträumen, Regionen und auch Vorhaben einzelner Benutzer durchsucht werden. Auch die vom Benutzer selbsterstellten weiteren Profilangaben sind einsehbar. Zum Beispiel: ICQ ID, Wohnort, Beruf, Hobbys und auch Mitgliedschaft in Vereinen, Clubs oder Internetforen. Das werte ich mal als gut verwertbar.
Oder dies: "weil man ohne strafrechtliche Kenntnisse schwer bis gar nicht beurteilen kann ob nun eine spezielle Aussage explizit strafrechtswidrig ist oder nicht."
Sehe ich anders. Hier geht es nicht um wohlauszuwägende Nuancen einer möglichen Strafbarkeit oder ohne 2 tes Staatsexamen im Rücken nur schwer als Straftatsbestände erkennbare Sachverhalte.
Es geht um Verbrechen, die gut erkennbar sind.
Zwei Beispiele:
In der Datenbank sind z.B. eigene Forenbereiche mit Aufrufen zu Überfällen (Zusammenschlagen, Erschiessen, Verbrennen) auf Menschen enthalten. Diese umfangreichen Listen enthalten persönliche Adressangaben und Beschreibung des Umfeldes der Menschen, ihres Verhaltens und der Freunde und Bekannte. Alleine für Deutschland zählte ich über 1.000 Einträge, hinter jedem steckt ein Mensch der überfallen werden soll. Forenbenutzer pflegten diese Listen immer weiter, mit aktuellen Infos zum Menschen.
Die B&H Benutzerbeiträge sind mit dessen Signatur und Avatar ergänzt. Die Signaturen enthalten Inhalte, die schon in der Schule als Verboten gelehrt werden. Avatare sind aus verbotenen Symbolen des Dritten Reiches zusammengebastelt.
Natürlich ist Richtig: Welcher Straftatsbestand im Einzelnen, im Speziellen konkret verurteilt wird, muss vom Gericht geurteilt werden. Doch das ist der zweite Schritt.
Der erste Schritt ist meiner Meinung nach: Kann ich selbst die B&H Datenbankeinträge werten, ob sie Strafbar sind, ob es klar erkennbare Verbrechen sind. Ich meine ja - genauso wie ich in der U-Bahn werten kann, ob der Typ da schräg gegenüber den Nazigruß zeigt und die Fahrgäste mit Naziparolen anmacht.
Noch was anderes: Natürlich sind die Gedanken frei und jeder hat das Recht zu denken was er will, solange er diese nicht in Taten umsetzt. Was hab ich schon alles geträumt ...
Doch ein Forum für freie Meinungsäußerung ist das Blood & Honour Forum nach meinem Verständnis nicht. Ich meine, das wird auch für jeden "zufällig dort reingerutschten" Benutzer nach wenigen gelesenen Zeilen deutlich.