europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?

  • Hallo und guten Abend,

    Übersetzt ihr denn die AGB und der Datenschutzrichtlinie (DSGVO //Privacy Policy) und wenn ja wie macht ihr das!?

    Es geht um eine europ. Webseite: übersetzt ihr in (x) Zielsprachen die TOS u. PP oder bietet ihr nur Engl. an?

    Wie macht ihr das denn?

    Also vorweg: Hier gibt es ja im Grunde einige Nuancen, insbesondere zwischen einer Datenschutzrichtlinie und den Nutzungsbedingungen/Servicebedingungen (und darüber hinaus auch bezüglich der Frage der allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB) und dies hängt natürlich weitgehend von der der einzelnen Gerichtsbarkeit ab.

    In Bezug auf die Nutzungsbedingungen (Privacy Policy [im folgenden PP]) Datenschutzerklärung, welche jetzt in der EU DSGVO (seit Mai 2018 in Kraft) ist. Sie stellt gewissermaßen die zentrale Kategorie da - wenn es darum geht dass der User der Site seine Zustimmung gibt, darüber was die Seite mit den Daten macht.
    Das ist wichtig: deshalb hier schon mal die Zwischenfrage: Kann es sein, dass wenn man die Nutzungsbedingungen (PP) nicht auf der Seite übersetzt - dass man dann Gefahr läuft, dass die DSGVO-Erläuterungen in der Privacy-Policy für einen bestimmten Benutzer oder eine bestimmte Gruppe von Benutzern unwirksam war.
    Damit wäre man in einem Problem - nämlich so, dass man damit gegen die DSGVO verstoßen hätte, welche ja wie oben bemerkt europaweit Geltung beansprucht. Dies ist in der EU also grundsätzlich ratsam.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Terms of Service):

    In Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das m.E. (sogar) noch etwas interessanter.
    Also allgemein gesehen sind AGB sozusagen die (allgem. gültigen) Vertragsbedingungen, wie sie für eine Webseite gelten sollen. Sie dienen gewissermaßen dazu zu vereinfachen - und sozusagen für eine Vielzahl von möglichen Vertragsschlüssen also vorformuliert Als solche rahmen sie den Vertragsabschluss gewissermaßen ein. Die AGB haben den Zweck die "Transaktionen" für die beiden Parteien vertraglich zu regeln und solchermaßen Regeln der anderen Partei bei Vertragsschluss aufzuerlegen.
    Allerdings gilt: Niemand ist verpflichtet auf einer Webseite eine AGB bereitzustellen.

    Hat man aber doch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einer Seite platziert, so stellt sich die Frage:

    - in wie viele Sprachen bietet man diese an?
    - übersetzt man den dt. Text also ins Englische, Französische, Italienische etc. etx

    Beispiel:
    Wenn jetzt ein südtiroler Landwirt noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - was muss er tun.
    Muss man dann seine Seite - neben Englisch noch in 27 anderen EU-Sprachen die Allgem. Geschäftsbedingungen anbieten!?

    - also konkret: wenn das Projekt - eine Page für einen südtiroler Landwirt der noch Ferien auf dem Bauernhof anbietet - dann an ein offenes unabgeschlossenes Publikum anbietet - (dass meist aus EU stammt) aber theoretisch auch Japan oder Amerika oder sagen wir Israel auch mit als Zielland
    einschließt - soll der also der Anbieter (der Bauer aus Südtirol nämlich) aus Meran die AGB seiner Site in

    - Deutsch,
    - Italienisch
    - Spanisch
    - Türkisch
    und und und und und und ....
    ....übersetzen - oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..

    Es ist ja so: Es gibt sogar große Unternehmen, die die AGB nicht in vielen ( europäischen ) Sprachen anbieten.
    Dies ist möglicherweise für rechtsverbindliche TOS nicht erforderlich und kann je nach Geschäft und Gerichtsbarkeit sogar nicht ratsam sein. Ich kann Beispiele für große, rechtlich versierte Unternehmen finden, die ihre Nutzungsbedingungen nicht übersetzen, obwohl sie eine Übersetzung des Rests der Website anbieten.

    RyanAir: https://www.ryanair.com/gb/en/corporate/terms-of-use

    DeliveryHero: https://www.deliveryhero.com/terms/

    zuletzt ist auch Airbnb hier zu nennen.

    Blicken wir zum Beispiel mal also auf AirBnB

    Die bieten mehrere europäischen Versionen der Website an, aber sie sind nicht gleichzeitig dabei, seine jeweils eigenen Nutzungsbedingungen zu übersetzen.

    Wie seht ihr das !?

    Reicht nicht einfach englisch.

    Kommen wir zurück zu unserem Beispiel - dem südtiroler Landwirt aus der Region Meran:
    der Landwirt will lediglich Infos anbieten - aber keine Verträge über die Site mit den Leuten abschließen. 'Sie können also (noch) nicht (einmal) online buchen.


    Ist der Landwirt denn dann gehalten seine Terms of Service - also in Zig Zielsprachen anzubieten -

    - Deutsch,
    - Italienisch
    - Spanisch
    - Türkisch
    und und und und und und .... und viele andere mehr.
    ....übersetzen -

    einfach schlicht aus der Tatsache heraus, weil die Seite in ganz Europa - und darüber hinaus in der ganzen Welt zu erreichen und abrufbar ist!?


    ... oder reicht es also nicht einfach und schlicht, sie in Deutsch u. Englisch anbieten..


    Freue mich über eine Diskussion - und bin sehr gespannt wie ihr das macht / löst oder seht!?

    Interessen: Linux & SBC allaboutcircuits :: die neuen Knowledge-Base: AFFiNE: There can be more than Notion and Miro. auf affine.pro :: WordPress Ressourcen Entwicklung: auf make.wordpress.org/core/

    Einmal editiert, zuletzt von suedtiroler (26. August 2021 um 17:29)

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  • Ich würde behaupten, der Common Sense ist: Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen, in die auch der Content übersetzt ist.

    So handhaben es praktisch alle Anwälte und Datenschutzbeauftragten, mit denen ich bislang zu tun hatte.

    Das finde ich auch durchaus schlüssig und im Sinne der DSGVO. Die Website richtet sich an alle, die einer der Sprachen mächtig sind, in der die Website angeboten wird. Und folgerichtig muss in jeder dieser Sprachen die DSE und das Impressum vorliegen.

    Wichtig: Das ist natürlich keine Rechtsberatung und auch keine rechtlich belastbare Aussage. Viel mehr ist das meine Meinung und meine Erfahrung aus meinem beruflichen Alltag (was natürlich nicht sicherstellt, dass es inhaltlich auch korrekt ist).

  • ... - und bin sehr gespannt wie ihr das macht / löst oder seht!?

    Ich habe das auf dieser Site einfach so gelöst, dass ich den Übersetzer in die Size integriert habe. Als mögliche Sprachen habe ich die ausgesucht, von der ich annehme, dass sie von den meisten Besuchern genutzt werden. Ansonsten kann ich alle Sprachen der Welt (so sie denn im Programm angeboten werden) einfügen, wird dann aber sehr schnerll unübersichtlich.

    Über die Qualität des Google Translator Plugin muss man aber jetzt nicht diskutieren, er treibt manche Stilblüte vor sich her.

    Im Übrigen stimme ich danielgoehr zu, dass.

    Zitat von danielgoehr

    Ich würde behaupten, der Common Sense ist: Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen, in die auch der Content übersetzt ist.

  • Danke danielgoehr und Kurt Singer


    Zitat

    Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen, in die auch der Content übersetzt ist. So handhaben es praktisch alle Anwälte und Datenschutzbeauftragten, mit denen ich bislang zu tun hatte. Das finde ich auch durchaus schlüssig und im Sinne der DSGVO. Die Website richtet sich an alle, die einer der Sprachen mächtig sind, in der die Website angeboten wird. Und folgerichtig muss in jeder dieser Sprachen die DSE und das Impressum vorliegen.


    Das leuchtet sehr ein: Die Frage ist auf alle Fälle die, an wen konkret als Zielgruppe sich die (europäische) Website richtet.

    also zum Beispiel: Über eine in einer bestimmten Landessprache abgefassten Seite kann man dann auch z.B. Dinge tätigen Sachen ordern oder so. Damit fragt sich aber: würde z.B. jemand aus Portugal auf einer in deutsch gehaltenen Website etwas ordern, dann kann damit eher nicht davon ausgegangen werden, dass in diesem Falle der dt. Verbraucherschutz für den Portugiesen zählt bzw. dass der portugiesische Käufer so ohne weiteres sich auf den dt. Verbraucherschutz berufen kann. Wäre der Content aber in der Landessprache /(des P. ) dann wäre hier das Ganze schon etwas mehr verbindlich - also verbindlicher für den Port. - Kunden.
    Doch ein ander Ding wäre es wenn die Website z.B. in portugisischer Sprache Content auf der Seite anbietet, z.B. auch Waren und Dienstleistungen standerdmäßig anbietet, oder sogar auf portugisisch verfügbar wäre und erst Recht wenn vom Sitenbetreiber aus in Portugal selber noch Werbung für die Site / die Waren und Dienstleisutungen macht.

    In diesem Sinne denke ich auch dass man deine Erläuterung so verstehen kann - bietet man hingegen nur dt. und engl. an so wird das Ganze der Site schon mal (vor-).strukturiert und man muss eben nicht an jedes mögliche Zielland einzeln denken!


    Deshalb komm ich zu dem Zwischenfazit: Ich finde deine Idee, Danielgoehr, sehr einleuchtend. Und sie gibt eine Orientierung wie man das am besten machen kann.

    Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen - in denen man auch den Site-Content anbietet.

    Vielen Dank auch an Dich, Kurt Singer, ;)


    Viele Grüße


    SüdTiroler,

    Interessen: Linux & SBC allaboutcircuits :: die neuen Knowledge-Base: AFFiNE: There can be more than Notion and Miro. auf affine.pro :: WordPress Ressourcen Entwicklung: auf make.wordpress.org/core/

  • @danielgoehr und hallo Kurt


    man braucht vor allen Dingen

    ..( nur ) dann eine englische Datenschutzerklärung, wenn auch wenigstens Teile der Website auf englisch verfasst sind.
    Nähere Informationen dazu findest Du unter https://easyrechtssicher.de/datenschutzerklaerung-englisch/

    Zitat


    Es gibt genau drei Situationen , die es für Dich erforderlich machen, eine englische Datenschutzerklärung auf Deiner Website zur Verfügung zu stellen.
    Du hast englische Inhalte auf Deiner Website:
    Hat Du eine zweisprachige Website oder auch eine ausschließlich englische Website? Dann musst Du auch eine englisch DSGVO Datenschutzerklärung entsprechend anzeigen! Art. 13 DSGVO verlangt, dass jeder Benutzer bei Aufsuchen einer Website über die Datenverarbeitung auf dieser Website informiert werden muss.

    vgl https://easyrechtssicher.de/datenschutzerklaerung-englisch/

    Das bedeutet für mich jetzt und hier kann man wieder dass - wenn ich eine "europäische" webseite in engl. anbieten will - dann im Grunde auch nicht in die 27 Zielsprachen einsteigen muss u. jedwede Zielsprache "mit"-anbieten muss, einfach nur weil es sie gibt und ja die Webseiten-User auch aus allen EU-Ländern kommen (koennten).

    Das machts für mich einfacher - und im Anschluss an Deinen Tipp Daniel - kann man also sagen - es wird so gesehen einfacher..


    wie du (Daniel) oben schreibst...:....

    Zitat

    Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen - in denen man auch den Site-Content anbietet.

    Euch allen nochmals einen schoenen Einstieg ins Wochenende

    VG SüdTiroler ;)

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