ganz kleine Lösung gesucht

  • In der Zwischenzeit habe ich WooCommerce über Bord geworfen, die Website auf Bludit umgestellt und den Shop mit Ecwid eingerichtet. Das Ganze ging schnell und problemlos. Zudem lässt sich der Shop auch ohne zusätzliches Plugin einfach in eine Facebook-Seite integrieren.

    Für Bücher beispielsweise lassen sich einfach Zusatzfelder für die Ausstattung, die ISBN usw. konfigurieren. Und die Darstellung ist "Out of the Box" sehr viel ansprechender als diejenige mit WooCommerce.

    Der Shop ist beim ersten Aufruf etwas langsam, wenn er aber da ist, ist er äusserst schnell.

    Dass der WooCommerce-Shop etwas langsam war, hatte möglicherweise übrigens auch damit zu tun gehabt, dass https nicht ganz richtig konfiguriert war. :oops:

    Fazit: Für meine zwei Büchlein ist der Aufwand für einen WooCommerce-Shop mit Updates alle paar Tage mit den obligaten Tests viel zu viel Aufwand.

    Einmal editiert, zuletzt von Edi (17. September 2017 um 14:44)

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  • In der Zwischenzeit habe ich WooCommerce über Bord geworfen, die Website auf Bludit umgestellt und den Shop mit Ecwid eingerichtet.

    Zur Info: Auf https://monsalvatverlag.ch fehlt eine Information zur Verwendung von Cookies (localstorage ist cookies gleichgestellt). Die Schweiz hat eine eigene Regelung, die an die EU Regelung angelehnt ist (vgl. https://www.cyon.ch/blog/Opt-in,-O…-in-der-Schweiz).

    WordPress ist "frei" wie in Freiheit es zu nutzen, aber nicht im Sinne von Freibier. Wer also glaubt man bekommt rund um WordPress alles kostenlos, der irrt. Hilfe ist ein Geschenk für das man sich bedankt, dafür gibt es den 'Gefällt mir' Button. Wer das nicht kann und sich selbst nicht zu helfen weiss, muss sich bezahlte Unterstützung suchen.

  • Braucht es in der Schweiz nicht:

    https://github.com/clickwork-git/rechtliches

    Ich werde gerne mit den Leuten von Cyon darüber diskutieren.

    Abgesehen davon ist deklariert, dass Ecwid verwendet wird.

    Übrigens ist die EU-Regelung äusserst fragwürdig und soviel ich weiss, nie als rechtlich verbindlich verabschiedet worden. Es handelt sich vor allem um vorauseilenden Gehorsam, diktiert von Google.

    Und so lange 99% aller Websites nur die Annahme von Cookies, aber deren Ablehnung nicht als Option abieten, ist das ganze sowieso Makulatur.

    Mich kümmert das jedenfalls nicht. :twisted:

  • Braucht es in der Schweiz nicht:

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil: https://8020webdesign.ch/checkliste-rec…ebsite-schweiz/

    Die Schweiz verlangt sehr wohl einen Hinweis auf Cookies und wie diese deaktiviert werden können. Ich habe nicht gesagt, dass einem eine Warnung ins Gesicht springen muss. Aber bei Dir ist ja selbst eine freundlich gemeinte Information zu viel des Guten.

    WordPress ist "frei" wie in Freiheit es zu nutzen, aber nicht im Sinne von Freibier. Wer also glaubt man bekommt rund um WordPress alles kostenlos, der irrt. Hilfe ist ein Geschenk für das man sich bedankt, dafür gibt es den 'Gefällt mir' Button. Wer das nicht kann und sich selbst nicht zu helfen weiss, muss sich bezahlte Unterstützung suchen.

    Einmal editiert, zuletzt von mensmaximus (17. September 2017 um 15:46)

  • Übrigens... Auf der verlinkten Seite findet sich kein Cookie-Hinweis:

    https://www.cyon.ch/blog/Opt-in,-O…-in-der-Schweiz

    Ganz grosses Kino!

    Selbstverständlich weist Cyon auf Cookies hin: https://www.cyon.ch/legal/privacy. Wie ich im vorherigen Post geschrieben habe, hat die Schweiz eine eigene Regelung. Und diese sieht einen Hinweis auf der Seite vor, jedoch nicht zwingen den Opt-in (sehr wohl aber den Opt-out)

    WordPress ist "frei" wie in Freiheit es zu nutzen, aber nicht im Sinne von Freibier. Wer also glaubt man bekommt rund um WordPress alles kostenlos, der irrt. Hilfe ist ein Geschenk für das man sich bedankt, dafür gibt es den 'Gefällt mir' Button. Wer das nicht kann und sich selbst nicht zu helfen weiss, muss sich bezahlte Unterstützung suchen.

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil [...]

    Dann sind wir gleicher Meinung!

    Der ziterte Paragraph des mittlerweile 20 Jahre alten Fernmeldegesetztes lautet:

    Art. 45 Daten auf fremden Geräten

    Das Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fernmeldetechnische Übertragung ist nur erlaubt:

    a. für die Fernmeldedienste und ihre Abrechnung; oder
    b. wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.

    https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a45c

    Die Formulierungen, insbesondere "Daten auf fremden Geräten" und "Bearbeiten von Daten" lässt Spielraum für Interpretationen und ist letztlich so nicht praktikabel. Es ist mir auch kein Rechtsfall in diesem Zusammenhang bekannt.

    Zitat

    Aber bei Dir ist ja selbst eine freundlich gemeinte Information zu viel des Guten.

    Im Gegenteil, und Deine Einwände sind berechtigt.

    Nur versuche ich seit Jahren, mir Klarheit über die Situation in der Schweiz zu verschaffen. Ich kenne die Gast- oder PR-Beiträge von Martin Steiger, die mittlerweile alle älteren Datums sind. Bei Nachfragen in Kommentaren, mag er sich nicht dazu äussern...

    Die Diskussion hier veranlasst mich, wieder einmal nachzufragen, insbesondere bei den Hostern und Switch.

  • Wer lesen kann ist klar im Vorteil [...]

    Dann sind wir gleicher Meinung!

    Der ziterte Paragraph des mittlerweile 20 Jahre alten Fernmeldegesetztes lautet:

    Art. 45 Daten auf fremden Geräten

    Das Bearbeiten von Daten auf fremden Geräten durch fernmeldetechnische Übertragung ist nur erlaubt:

    a. für die Fernmeldedienste und ihre Abrechnung; oder
    b. wenn die Benutzerinnen und Benutzer über die Bearbeitung und ihren Zweck informiert und darauf hingewiesen werden, dass sie die Bearbeitung ablehnen können.

    https://www.admin.ch/opc/de/classif…index.html#a45c

    Die Formulierungen, insbesondere "Daten auf fremden Geräten" und "Bearbeiten von Daten" lässt Spielraum für Interpretationen und ist letztlich so nicht praktikabel. Es ist mir auch kein Rechtsfall in diesem Zusammenhang bekannt.

    Zitat

    Aber bei Dir ist ja selbst eine freundlich gemeinte Information zu viel des Guten.

    Im Gegenteil, und Deine Einwände sind berechtigt.

    Nur versuche ich seit Jahren, mir Klarheit über die Situation in der Schweiz zu verschaffen. Ich kenne die Gast- oder PR-Beiträge von Martin Steiger, die mittlerweile alle älteren Datums sind. Bei Nachfragen in Kommentaren, will er sich nicht dazu äussern.

    Die Diskussion hier veranlasst mich, wieder einmal nachzufragen, insbesondere bei den Hostern und Switch.

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