Ein freundliches Hallo in die Runde,
kennt jemand Links zur Rechtssituation in Deutschland bezüglich Onelineshops, die Eventtickets (B2B) verkaufen? Normaler Weise hat man ja in Onelinshps ein mindestens 14-tägiges Rückgaberecht. Bei Veranstaltungstickets ist es aber meistens so, dass man das Ticket zuerst mal zurückgeben kann, je näher der Veranstaltungstermin ist, desto höher ist aber der Selbstbehalt. Drei Tag vor der Veranstaltung kann man meistens gar nichts mehr umtauschen, kann aber eine Ersatzperson bringen.
Falls hier jemand passende Infos hat, freue ich mich sehr. Ich habe leider nichts Passendes gefunden.
Danke!
Raphael