Hallo,
ich würde gerne wissen wie es mit dem Dt. Recht aussieht, wenn man eine Pdf einer Webseite als eine Art Archiv auf seiner eigenen Seite anbieten will.
Ich habe des öfteren das Problem, dass es einige Webseiten nach ca. 10 Jahren nicht mehr gibt, oder das die Webseite-URL verschoben worden ist. Deswegen möchte ich gerne zu Links auf die Webseite auch ein Pdf Download anbieten, falls der Link nicht mehr geht.
Aus meiner Sicht ist das Pdf einfach nur eine andere Darstellung der Webseite, deswegen sollte es egal sein ob ich auf die Originalseite Linke oder ein Pdf anbiete, der die Seite 1:1 wiedergibt. Oder ist das dann doch ein "Duplikat" der Seite? Wenn es nötig ist, werde ich die Pdf erst anbieten, wenn der Link zu der Seite nicht mehr funktioniert.
Also das Internet-Archive z.B. kann auch Webseiten konservieren, weil es ein Ausnahme im DMCA gibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive). Weiss jemand in Dt. die Rechtslage dazu?