• Hallo zusammen,

    ich programmiere momentan an einer Seite für einen Verein. Da tauchen hinsichtlich Homepage jetzt einige rechtliche Fragen auf. Wie klärt ihr denn sowas? Gibt es Bücher die einen beraten was auf eine Seite darf und was nicht, bzw. was man wie abbilden sollte?!

    MFG und schon mal danke für die Hilfe :-D

    Harry

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  • Hy,

    es sind schon spezielle Fragen eigentlich. Kaum "googlebar".... Klasse wären Bücher oder vielleicht hat ja auch jemand einen Kontakt der dahin beraten kann.

    MfG
    Harry

  • Richtig beraten kann dich da wohl nur ein Rechtsanwalt.

    Aber wenn du im ersten Beitrag schreibst, dass du zum Beispiel klären willst, was du auf deine Seite stellen kannst, dann gibt es da eine einfache Regel: Wenn du etwas auf deine Seite stellen willst, musst du es erstellt haben oder aber die Erlaubnis des Urhebers haben, dass du das entsprechende Werk auf deine Seite stellen darfst. Egal, ob das jetzt Texte, Bilder, Videos oder andere Dinge sind. Ist es nicht von dir oder hast du keine Erlaubnis, darf es nicht auf deine Seite. So als Beispiel :)

  • Zitat

    musst du es erstellt haben oder aber die Erlaubnis des Urhebers haben

    Wenn Personen auf einem Bild erkennbar sind, muss das Einverständnis dieser vorliegen (außer öffentl. Veranstaltungen). Es gibt weitere Bestimmungen über Ablichtung und Veröffentlichung von Kunstwerken...
    Allgemeingültiges kann man da nicht sagen.

  • Ihr habt es schon angesprochen: Es geht um Urheberrechte bei Texten und Bildern. Ich frage mich, welche "rechtlichen Fragen" in diesem Zusammenhang für Harry relevant sein könnten? Wenn über einen Verein geschrieben wird, in dem er Mitglied ist, sollten sich Urheberrechtsfragen im Zweifelsfall intern regeln lassen. Ich gehe mal davon aus, dass er auf der Seite ja auch nur Vereinsinternes publik macht. Bei Personenfotos gilt Folgendes: Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung der Abgebildeten eingeholt wurde. Allerdings gibt es von dieser Regel großzügige gesetzliche Ausnahmen: Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die abgebildeten Personen nicht den Motivschwerpunkt bilden, wenn sie "Personen der Zeitgeschichte" oder Teil einer Versammlung sind. Vor diesem Hintergrund kann Harry recht bedenkenlos Fotos von Vereinsfesten o.ä. ins Netz stellen. Er sollte jedoch dazu schreiben, dass er die Fotos auf Nachfrage/Hinweis von Betroffenen, also abgebildeten Personen, umgehend wieder löscht. Dann gibt es keinen Ärger.

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