(…) Ich dachte immer, dass man mit Adresse-als-Grafik im Impressum die menschlichen Benutzer / Besucher der Seite ärgert und dass man das schon von daher tunlichst unterlässt? (…)
Warum, bekommt der doch gar nicht auf den ersten Blick mit, WP-Websites (selbst die optimierten und selbst bei schnellen Zugängen auf Besucherseite) laden derart langsam (ansonsten kann man Grafiken auch preloaden), dass die paar Bytes für Name und Adresse (und nur darum geht es ja i.d.R.) als PNG oder GIF Grafiken beim Seitenaufbau und auch in ihrer Ausgestaltung (wenn denn richtig angelegt) gar nicht als solche wahrgenommen werden und möchte man es noch auf die Spitze treiben, so dass dies ein Besucher auch auf den zweiten und dritten Blick nicht wahrnimmt, kann man ja jeden Buchstaben einzeln als Grafik mit transparentem Hintergrund anlegen, dann fällt das im Grunde erst auf, wenn ein Besucher mal tatsächlich den Inhalt kopieren möchte.
Ich betreibe das für meine div. Projekte schon seit vielen Jahren so und hatte noch nie eine einzige Abmahnung deswegen (und auch sonst überhaupt) im Briefkasten und selbst wenn, würde ich das in diesem Zusammenhang im Zweifel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu meinen Gunsten durchfechten, denn hier müsste man dann eine sehr weitreichende Rechtsgüterabwägung betreiben.
Tangiert sind hier solche tief und breit verankerten Grundrechte wie das Persönlichkeitsrecht (a), die unternehmerische Freiheit (b) und der allg. Gleichbehandlungsgrundsatz (c).
a) Es kann nicht verlangt werden, dass ich mich u.U. auch noch zu meinem oder zum Nachteil meiner Angehörigen (z.B. vor meinen Nachbarn, Arbeitskollegen etc.) mit all meinen geschäftlichen und privaten Tätigkeiten und Funktionen im Prinzip vor jedem outen muss, der lediglich meinen Namen und (Geschäfts)Adresse kennt und c) würde dabei gleich noch mit tangiert.
b) Es kann nicht verlangt werden, dass ich vor jedem Mitbewerber u.U. zu meinem Nachteil meine komplette Marketingstrategie völlig transparent offenlegen muss, der lediglich meinen Namen und (Geschäfts)Adresse kennt.
c) Benachteiligung gegenüber u.a. den Printmedien, diese führen ihr Impressum meist nur in sehr kleiner schlecht leserlich Schrift(größe), was zur Folge hat, dass zwar zum einen die größer und fetter gedruckten Inhalte von bestimmten Personen gelesen werden können, nicht aber ohne zusätzliche Hilfemittel und evtl. auch dann nicht mal die Anbieterkennzeichnung.
Das Mittel des wie auch immer eingesetzten noindex-Tags, ist in diesem Zusammenhang auch kein geeignetes, weil es in seiner Wirkung nicht ausreichend sicher ist und somit die o.g. Rechtsgüter nicht nachhaltig schützen kann, es wird von div. Suchmaschinen einfach ignoriert und selbst jene größeren bekannten Suchmaschinen die es akzeptieren, indexieren dennoch auch Websites, die solche Websites die dieses Tag führen, archivieren bzw. spiegeln.
Heißt, selbst wenn irgendein Amtsrichter sich dazu hinreißen ließe, eine solche Abmahnung aus o.g. Grund als begründet anzuerkennen, wird ein solches Urteil wohl spätestens in der nächsten oder übernächsten Instanz wieder kassiert werden.
Mag es jeder halten wie er will, wie angeführt, dürfte nun für jeden der es verstehen möchte zu erkennen sein, dass es absolut legitime und auch erst recht legale Gründe dafür gibt, ein Impressum bzw. Teile davon als Grafiken anzulegen.
Das Ganze ist keine Handlungsanweisung mit Gewähr, schon deshalb, weil jeder Plot in diesem Zusammenhang ein individueller Einzelfall ist, hier muss jeder für sich eine (Rechts)Güterabwägung betreiben und wem es dabei um tatsächliche Barrierefreiheit geht, mag wie schon mehrmals angeführt, auch für weitere Inhalte eine Vorlese- oder andere Hilfen installieren, was dann auch mit vorauseilendem Gehorsam nichts mehr zu tun hätte.