Facebook Social Plugins und die Hinweispflicht gemäß Telemediengesetz

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  • kann mich da tele nur anschließen, einfach entfernen.
    Oder eine 2. Möglichkeit:
    Du schaltest eine Seite vor Deine eigentlichen Seiten, in denen sämtliche relevanten deutschen Datenschutzgesetze, das Telemediengesetz in Auszügen usw. ausgeführt sind und lässt Dir vor dem Besuch Deiner Seiten jeweils bestätigen, dass der Besucher sie gelesen und verstanden hat. Aber bedenke, dass Du natürlich zusätzlich noch ein paar Daten erheben musst, um später nachweisen zu können, dass der Besucher nach der Einrichtung der Datenschutzseite zu Besuch war und nicht vorher. Solltest Du Googles Statistiktool verwenden, muss dieses natürlich auch vom Besucher bewilligt werden!

    Möglichkeit 3 wäre: Du sch...st auf diesen ganzen Telemedienblödsinn und gehst in unzähligen Klagewellen gegen Dich und Deine Internetseiten unter, bist in 2 Jahren wirtschaftlich ruiniert und arbeitest ab da nur noch für die Begleichung von Anwalts- und Gerichtskosten und stirbst irgendwann ärmer als Beethoven, voll des Vorwurfs: ach hätte ich damals auf telekommander und gericoach gehört. Und 100 Jahre später wird man über Dich nur noch abfällig sagen: das war der mit dem Facebook-Button!

    Einmal editiert, zuletzt von gericoach (5. November 2010 um 12:39)

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