Eure Einschätzungen bei Filmempfehlungen

  • Hi Leute,

    hab mir mal wieder einen Blog gebastelt: http://www.elektroknarz.com jetzt würde mich folgendes interessieren, ich weiss hier ist keine rechtsberatung, vielleicht hat trotzdem jemand einen Rat:

    - wie sieht eigentlich die rechtliche Lage bei Filmempfehlungen etc. aus? kann ich wie bei mir auf dem Blog zu sehen, solche Rezensionen schreiben und ein Bild des Filmplakats posten? oder kann ich dafür schnell abgemahnt werden? was ist, wenn ich Wertungen anderer Seiten rausgebe?

    - darf ich auf meinem blog auf trailer von youtube verlinken? oder gib's da auch ärger?

    Bin mir da mit dem ganzen Urheberrecht echt unsicher.

    Danke für euer Feedback

    Einmal editiert, zuletzt von waxen (26. Februar 2010 um 20:36)

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Also nur mal so als Laie: Ich veröffentliche selber Filmkritiken und mache mir da keine zu großen Sorgen. Wenn möglich schaue ich auf der offiziellen Filmseite nach Promomaterial, sonst muss es das Plakat von IMDB tun. Ich versuche auch, Bilder nur relativ klein wiederzugeben, also nichts seitenfüllendes.

    Filme von YouTube: Würde ich normalerweise nur einbinden, wenn die da offiziell eingestellt wurden. Soweit ich weiß, werden die vom Rechteinhaber aber andernfalls einfach auf YouTube gelöscht. Ich denke eher nicht, dass da Leute belangt werden, die das nur einbinden. Kann man ja nicht immer ahnen, dass nicht das Filmstudio die selber hochgeladen hat.

    Zitat

    was ist, wenn ich Wertungen anderer Seiten rausgebe?

    Wie meinst Du das genau? Zitate anderer Reviews? Da sollten doch die ganz normalen Zitaregeln gelten.

  • Ich denke es gibt zwei Seiten, die rein rechtliche und die Praxis. Soweit mir bekannt, darfst Du das Bild eines Filmplakates nicht ohne Genehmigung verwenden, nur freut sich ja jeder Verleih/Vertrieb im Zweifelsfall über kostenlose Werbung oder zumindest Aufmerksamkeit.

    Bei dem Trailer wäre die Frage, selbst wenn es nur offizielle Trailer sind, inwieweit die auf YouTube überhaupt veröffentlich werden dürfen. Gleiche Sache, wer einen Trailer rausbringt um Leute ins Kino zu locken, freut sich natürlich in der Praxis den auf Youtube hochgeladen zu sehen...aber Juristen könnten daraus sich bei Bedarf eine tolle Mitstörerhaftung für Dich konstruieren.

    Kein Rechtsberatung, ich würde mich nicht wahnsinning machen, aber leider ist vieles aus rechtlicher Sicht komplizierter als man sich wünschen würde.

    Die Variante von Ammaletu mit dem Promomaterial ist daher sich bei weitem die eleganteste, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!