Haftung für User Generated Content

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  • Das Urteil ist nicht umbedingt auf Foren bzw. Blogs übertragbar, da in dem verhandelten Fall doch zumindest ein Besonderheit auftritt: chefkoch.de hat für die eingereichten Artikel/Rezepte eine Vorabkontrolle

    Damit unterscheidet sich die Vorgehensweise doch i.d.R. erheblich von denen eines Forums oder Blogs. Durch die Vorabkontrolle erhält der Betreiber ja sofort Kentniss vom Inhalt und macht sich mit der Freigabe diesen zu Eigen.

    Für Foren und Blogs dürfte weiter gelten, dass sie i.d.R. erst in der Haftung sind wenn sie von rechtlich bedenklichen Inhalten wissen und sie nicht in angemessener Zeit entsprechend reagieren.

    Bei allem gilt: IANAL !

    Gruß
    Mo

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