"Kopie an meine E-Mail-Adresse senden" abmahnfähig

    • Anzeige

    Hallo!

    Wenn du gerade an deiner Website arbeitest oder dein aktuelles Hosting überdenkst: Wir betreiben mit NetzLiving eine Hosting-Plattform, die speziell auf Performance, Sicherheit und einfache Verwaltung ausgelegt ist.

    • ✔️ Schnelle Ladezeiten (optimiert für WordPress & Co.)
    • ✔️ Deutsche Server & DSGVO-konform
    • ✔️ Persönlicher Support (kein 0815-Ticket-System)

    Mehr erfahren

  • Theoretisch schon, denn der Website-betreiber kann nicht wissen, ob der Empfänger der Kopie-Email wirklich du bist. Angreifer könnten das Formular für Spam missbrauchen und den Empfänger mit unaufgeforderten E-Mails attackieren.

    Bin aber kein Rechtsanwalt.

  • wenn dem so ist, dann darf man auch erst auf eine email antworten,wenn der andre per double opt in zugestimmt hat und vorher auf eine email per double opt in dem double opt in zustimmte

    :-?
    und ..ja vorher auch diesem oder so...

    bis dato kenn ich dazu kein Urteil .
    aber wer weiß

  • Es geht nur darum, dass falls sich einer belästigt fühlt, weil er E-Mails bekommt, die er nicht angefordert hat und den Website-Betreiber verklagt, muss der Webmaster beweisen können, dass der Empfänger dem Empfang zugestimmt hat. Andernfalls ist es Versand von Spam (egal von wem angestoßen). Ist aber reine Theorie ;)

  • Vielen Dank für eure Antworten!

    Theoretisch schon, denn der Website-betreiber kann nicht wissen, ob der Empfänger der Kopie-Email wirklich du bist. Angreifer könnten das Formular für Spam missbrauchen und den Empfänger mit unaufgeforderten E-Mails attackieren.

    Bin aber kein Rechtsanwalt.

    Du meinst sicherlich, "ob der Empfänger der Kopie-Email wirklich derjenige ist, der das Kontaktformular verwendet hat.", richtig?

    wenn dem so ist, dann darf man auch erst auf eine email antworten,wenn der andre per double opt in zugestimmt hat und vorher auf eine email per double opt in dem double opt in zustimmte

    :-?
    und ..ja vorher auch diesem oder so...

    bis dato kenn ich dazu kein Urteil .
    aber wer weiß

    Das ist aber doch noch etwas anderes. Denn da wird die E-Mail ja direkt und nicht über Dritte (Kontaktformular) versandt.

    Es geht nur darum, dass falls sich einer belästigt fühlt, weil er E-Mails bekommt, die er nicht angefordert hat und den Website-Betreiber verklagt, muss der Webmaster beweisen können, dass der Empfänger dem Empfang zugestimmt hat. Andernfalls ist es Versand von Spam (egal von wem angestoßen). Ist aber reine Theorie ;)

    Wie soll man das beweisen?

    Was Kommentare angeht:
    http://www.infogurke.de/gurken-subscribe-to-comments/

    Für Newsletter-Funktion nehme ich das Mail-Formular von Feedburner. Wer also meine Updates haben möchte, kann entweder den RSS-Feed abonnieren oder das Mailformular (das über Feedburner läuft) verwenden - mit Verifizierung.

    Danke, aber es geht um Kontaktformulare.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!