Ich bin mir nicht ganz im Klaren, ob ich die GNU lLzenzbedingungen wirklich richtig verstehe. Bisher bin ich (völlig blauäugig) davon ausgegangen, dass man mit Werken die unter der GNU Lizenz veröffentlich wurden, relativ wahllos alles in Punkt Anpassung, Veränderung, Weiterverwendung etc. machen kann, was man will (ja, das war wohl naiv...wozu auch sonst ne Lizenz).
Nun lese ich folgende beiden Abschnitte der deutschen Übersetzung:
[COLOR=Blue]...soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern...[/COLOR]
und weiter heißt es:
[COLOR=Blue] Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, daß Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür etwas zu berechnen, wenn Sie möchten), die Möglichkeit, daß Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden dürfen und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.[/COLOR]
Aber im Weiteren heißt es dann:
[COLOR=Blue] Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv für Sie durchzuführen oder Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.[/COLOR]
Zur Erklärung:
[COLOR=Blue] Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
Ein Werk zu „übertragen“ bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. [/COLOR]
Nun zu meiner Frage: Darf ich nun ein unter GNU Lizenz veröffentlichtes Theme oder Plugin, ganz oder teilwesie verändern, anpassen oder Teile daraus verwenden und die Veränderte oder angepasste Version unter einem neuen Namen anbieten? Noch konkreter. Ich baue ein Theme auf Basis eines anderen (was, denke ich relativ normal ist) auf und verändere dadurch natürlich das ursprüngliche Theme.
Wird es dadurch zu "meinem" Theme oder nur zu einer anderen Version des ursprünglichen Themes? Und wenn es dadurch nur zu einer anderen Version des ursprünglichen Themes wird, was muss ich dann machen, um "mein Theme" zu entwickeln? Alles neu erfinden? Das scheitert soch schon daran, dass man in sehr vielen Themes die Textpassagen (nicht template_tags) aus den Standardtheme findet und das wäre ja auch nur Kopieren und nicht neu erfinden.