Hallo allerseits !
Ich habe zwei spezielle Fragen bezüglich des Internetrecht bzw. Urheberrecht für meinen Blog. Es geht darum, ich würde gern in meinem Blog ein Lied einbinden - ganz gerne ein bekanntes, jedoch nur nach gesungen.
Spricht:
a) Nach gesungen von mir mit Karaoke-Version des Liedes im Hintergrund
(falls a) nicht vornherein nicht geht)
b) Einfach nach gesungen
Inwiefern wäre es ok sowas zu machen? Ist es da noch notwendig wegen dem Songtext (bzw. Hintergrundmusik) den Urheber (die Lizenz liegt bei einer Plattenfirma :cry: ) zu fragen?
Und was ist wenn ich aus einem Buch einige Seiten vorlese und das online stelle? Gilt das dann noch als zitieren (unter den üblichen Angaben von Autor und so weiter (ist ja der Standard den JEDER macht)) oder würde ich schon da gegen Rechte verstoßen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Das Rechtssystem überfordert mich da ein wenig mit meiner Unerfahrenheit - zumal es dann wieder von Nation zu Nation Unterschiede geben kann. :?
Vielen Dank im Voraus
P.S.: Zu den Werken : amerikanisch, hier in Deutschland lizensiert.