Datenschutzerklärung mehrsprachig bei mehrsprachiger Website?

  • Hallo, ich erstelle derzeit eine Website für ein Unternehmen. Das Unternehmen agiert nur in Deutschland und ist dort angemeldet und wird bei einem Host in Deutschland geführt.

    Die Seite ist allerdings nur in englisch und arabisch, weil sie ausländische Unternehmer ansprechen soll, die nach Deutschland reisen.

    Muss die Datenschutzerklärung jetzt auch in 3 Sprachen vorliegen oder nur in deutsch?

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  • Die DSGVO muss nach Recht des Landes des Firmensitzes in der Ladessprache vorliegen und in alle Sprachen übersetzt sein, die die Website für die Ausgabe ihrer Inhalte zur Verfügung stellt.

  • hallo und guten Tag Anorm, hallo Meisterleise ;)

    Zitat

    Hallo, ich erstelle derzeit eine Website für ein Unternehmen. Das Unternehmen agiert nur in Deutschland und ist dort angemeldet und wird bei einem Host in Deutschland geführt. Die Seite ist allerdings nur in englisch und arabisch, weil sie ausländische Unternehmer ansprechen soll, die nach Deutschland reisen. Muss die Datenschutzerklärung jetzt auch in 3 Sprachen vorliegen oder nur in deutsch?

    .. es kommt drauf an.

    Zitat


    Die DSGVO muss nach Recht des Landes des Firmensitzes in der Ladessprache vorliegen und in alle Sprachen übersetzt sein, die die Website für die Ausgabe ihrer Inhalte zur Verfügung stellt.

    Die Frage ist erst mal an wen konkret als Zielgruppe sich die Website richtet: Das ist grundlegend,

    Rechtlich wichtige Dinge sollten in allen Inhaltssprachen der Page. vorliegen. Inhaltssprachen sind die Sprachen, in denen die Inhalte (also der Content) Deiner Webseite vorliegen hat.
    Die Frage ist auf alle Fälle die, an wen konkret als Zielgruppe sich die Website richtet.

    - ein primär englischsprachiges
    - ein primär arabisch-sprachiges Publikum

    also zum Beispiel: Über eine in einer bestimmten Landessprache abgefassten Seite kann man dann auch z.B. Dinge tätigen Sachen ordern oder so. Ich mach mal ein Beispiel:

    Damit fragt sich aber: würde z.B. jemand aus Portugal auf einer in deutsch gehaltenen Website etwas ordern, dann kann damit eher nicht davon ausgegangen werden, dass in diesem Falle der dt. Verbraucherschutz für den Portugiesen zählt bzw. dass der portugiesische Käufer so ohne weiteres sich auf den dt. Verbraucherschutz berufen kann. Wäre der Content aber in der Landessprache /(des P. ) dann wäre hier das Ganze schon etwas mehr verbindlich - also verbindlicher für den Port. - Kunden.

    Doch ein ander Ding wäre es, wenn die Website z.B. in portugisischer Sprache Content auf der Seite anbietet, z.B.auch Waren und Dienstleistungen standerdmäßig anbietet, oder sogar auf portugisisch verfügbar wäre und erst Recht wenn vom Sitenbetreiber aus in Portugal selber noch Werbung für die Site / die Waren und Dienstleisutungen macht.


    wenn du, Anorm, also ausländische Unternehmer ansprechen willst - und ergo dies in englischen Text tust dann solltst du auch die rechtlichen Texte entsprechend parat halten.

    Also - bietest du Inhalte an für - sagen wir

    - Agypter,
    - Iraner,
    - Iraker

    dann sollte auch die DSGVO (GDBR) in entsprechender Sprache abgefasst sein.

    Es ist also die Frage die - man muss die Rechtstexte an die Inhaltssprachen der Site binden.

    Man kann es so sagen: Die DSE und das Impressum muss in allen Sprachen zur Verfügung stehen - in denen man auch den Site-Content anbietet.

    So jedenfalls sehe ich das.


    Euch allen einen schönen Tag
    SüdTiroler ;)

    Interessen: Linux & SBC allaboutcircuits :: die neuen Knowledge-Base: AFFiNE: There can be more than Notion and Miro. auf affine.pro :: WordPress Ressourcen Entwicklung: auf make.wordpress.org/core/

    Einmal editiert, zuletzt von suedtiroler (28. September 2021 um 13:37)

  • Dann würde ich einen Fachanwalt fragen!

    Genau. Alles andere, was hier geschrieben wurde oder geschrieben werden könnte, ist unerlaubte Rechtsberatung.

  • @suedtiroler also ich glaube, ich habe das gleiche gesagt – nur mit 10% der Wörter. o_O
    @SuMu Stimmt, lag mir auch auf der Zunge. Prinzipiell ist die Frage in einem Rechtsforum natürlich besser aufgehoben, als in einem WP-Forum – aber
    @Kurt Singer das ist keine "unerlaubte Rechtsberatung". Die findet statt, wenn jemand rechtberatend täig ist oder Beratungsqualifikationen vorgibt ohne hierzu entsprechende Qualifikationen vorweisen zu können. Dies hier ist ein Forum, in dem sich augetauscht und diskutiert wird. Und natürlich darf man sich in einem freien Land auch über Rechtthemen austauschen (zumindest bisher noch). Genauso, wie sich Menschen in einem Gesundheitsforum über Krankheiten und Behandlungsmethoden unterhalten können ohne Artzt zu sein – nur eine Operation sollten sie in dem Forum besser nicht anbieten.

    @Anorm trotzdem hat SuMu Recht. Die getätigten Aussagen dazu sind für dich letztlich wertlos. Aber das Thema ist ja relativ einfach und lässt sich in 3 Minuten in einer Suchmaschine deines Vertrauens erörtern.

  • Hallo und guten Abend, vielen Dank für die Beiträge.:)


    @SuMu und , @Kurt Singer : klar: Das ist auf alle Fälle ein guter Ansatz einen Fachanwalt zu fragen. Ich wollte hier auch nicht dem Schritt vorgreifen.

    @meisterleise: ich gebe dir vollkommen Recht. Ich find deine Antwort (en) hier wie sonst immer sehr passend. Da das Thema aber auch mich (persoenlich) interessiert, bin ich da mit eingestiegen. Ist irgendwie auch ein Thread, wo ich ewig lernen kann.

    Deshalb stimm ich dir auch zu in deinem Statement an Kurt: Ich wollte hier keinesfalls RA spielen und eine unerlaubte Rechtsberatung geben
    Und ja: Klar ist das letztgültige Ding in so einem Fall natürlich auch ein Besuch beim Fachanwalt. Aber - bei 107 K User kommen hat ein paar TSD Leute in die Verlegenheit Hilfe zu brauchen - da ist schommal ganz gut wenn man wenigstens eine Hausnummer hat.. Community hilft Community sozusagen...

    btw. Habe vor Monaten zu diesem Thema auch mal eine Unterhaltung mit Harry Von Sell unterhalten - und der hat mir obiges gesagt...Aber damit will ich SuMu und Kurts Ideen von RA-Konsultationen nicht wieder in Frage stellen.

    Viele Grüße und Euch allen noch einen schönen Abend,

    SüdTiroler:)

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  • Kleingeister und Trolle gibt es überall. Eine Abmahnung ist erstmal nur ein Versuch einzuschüchtern und kein Beleg dafür, im Recht zu sein.
    (Abgesehen davon, dass ich die Behauptung anzweifel oder wenn überhaupt, der Kontext ein völlig anderes Kaliber gewesen sein muss).


  • (Abgesehen davon, dass ich die Behauptung anzweifel oder wenn überhaupt, der Kontext ein völlig anderes Kaliber gewesen sein muss).


    Danke. Und du kannst das natürlich auch beurteilen? Solltest Dich mal im Forum "Recht"...umschauen.

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