Hallo zusammen, im Rahmen der DSVGO habe ich folgendes gelesen : Um sich vor Abmahnung zu schützen bzw. organisierter Abmahnung zu schützen, solle man dafür sorgen dass Impressum, Datenschutzerklärung nicht indexiert bzw. automatisch gefunden werden können. Soweit so gut, klingt logisch. Aber wie kann ich das in der Praxis umsetzen? Kann mir das jemand sagen? Vielen Dank
Einzelne Seiten von Suchmaschinen ausnehmen
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Man kann dies zum einen über die meta-Angaben noindex, follow machen und zum anderen über eine robots.txt. Ich würde beides parallel machen und zusätzlich die Löschung der einen Seite über die Google Webmaster-Tools veranlassen.
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Falls man ein SEO-Plugin einsetzt, könnte man dessen Anleitung lesen, da steht meist beschrieben, wie man das über das SEO-Plugin einstellen kann.
Ohne SEO-Plugin könnte man im Plugin-Verzeichnis suchen, ob es was passendes gibt (ungetestet).
Ohne passendes Plugin könnte man ein eigenes schreiben, das die WordPress-Funktion [FONT=Courier New]wp_no_robots()[/FONT] im Rahmen einer [FONT=Courier New]wp_head[/FONT] Action i.v.m. Conditionals für bestimmte Seiten benutzt o.ä. - es gibt da viele Lösungsvarianten, ggf. auch abhängig vom Theme usw.
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