Hallo, ich hätte iene Frage bezüglich google shopping und woocommerce: ich habe einen Shop mit woocommerce erstellt. die ersten Produkte sind auch schon online. Da es sich bei meinem Shop um "Einzelstücke" (Ausstellungsmodelle Kaminöfen) handelt stellt sich die Frage ob man da überhaupt am google shopping teilnehmen kann. ich werd hier leider nicht fündig. wäre super wenn jemand vielleicht näheres weiss.
woocommerce und google shopping
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Hallo, ich hätte iene Frage bezüglich google shopping und woocommerce: ich habe einen Shop mit woocommerce erstellt. die ersten Produkte sind auch schon online. Da es sich bei meinem Shop um "Einzelstücke" (Ausstellungsmodelle Kaminöfen) handelt stellt sich die Frage ob man da überhaupt am google shopping teilnehmen kann. ich werd hier leider nicht fündig. wäre super wenn jemand vielleicht näheres weiss.
B-ware hat meiner Meinung nach nichts zwischen Neuware verloren. Vor diesem Hintergrund würde ich per se sage - nö ... Googel Shopping ist nichts für dich.
Du kannst aber in der Hilfe von Googel für die kostenpflichtigen Anzeigen bei Shopping nachlesen
https://support.google.com/merchants/answer/6149970?rd=1Oder wende dich an den Support von Google.
Wenn Deine Frage lautet, kann ich WooCommerce an Google Shopping anbinden - klar kann dies eine WebAngentur für dich machen.... über den o.g. Link sagt dir Google auch, wie du dies auch ohne Webagentur selber machen kannst.
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hmm, ich kann nichts finden was sagt dass die nur neuware mit reinnehmen... es gibt wohl genügend vorschrifetn, aber neu und "gebraucht" kann ich nix finden
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Ist auch Quatsch, Google Shopping nimmt alles auf, so lange es legale Waren sind.
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Ist auch Quatsch, Google Shopping nimmt alles auf, so lange es legale Waren sind.
und wie möchtest du die kennzeichnungpflicht für B-Ware bei Google Shooping umsetzen, wenn dafür die technischen Vorrausetzungen nicht vorhanden sind ...
ach sehe gerade - du bist Österreicher - wir haben in Deutschland eine Abmahnindustrie.
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay.html -
Hat nichts mit Österreich zu tun. Wenn die Ware in der Beschreibung als z.B.: Messeware bezeichnet wird, kanns auch keine Abmahnung geben.
So ist zumindest mein Kenntnissstand.
Komme aus Deutschland und kenne die Abmahnvereine nur zu genau. -
hmmm... meine produkte sind ja eigentlich eindeutig im Titeltext als Ausstellungsware gekennzeichnet. zwei meinungen, die genau das gegenteil aussagen... ich muss mit google telefonieren. Trotzdem vielen dank an alle....
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